Schulprogramm

A. Schulprofil

1. Unsere Schule

Die Waldschule ist eine Grundschule in Wermelskirchen, die eher ländlich im Bergischen Land liegt. Die Waldschule ist mit dem Umzug in ein neues Schulgebäude aus der Grundschule Ost hervorgegangen.  Im Schuljahr 2019/20 besuchen 194 Schülerinnen und Schüler der verschiedensten Nationalitäten unsere Schule. Zum Einzugsgebiet gehören umliegende Ortschaften, aber auch kleinstädtische Wohnbezirke. Durch eine PCB-Belastung wurde das Gebäude, in dem die Ost – Schule von 1972 an beheimatet war, aufgegeben. Die Schule befindet sich jetzt an einem neuen Standort, der in unmittelbarer Nähe eines Waldgebietes liegt. Unsere direkten Nachbarn sind ein Altenheim und eine Wohnstätte für betreutes Wohnen. Hier wurde das neue Schulgebäude im Jahre 2015 nach höchstem ökologischen und vor allem pädagogischen Standard erbaut.

Die Schule verfügt über acht Klassenräume mit jeweils einem angeschlossenen Differenzierungsraum und einem zusätzlichen Mehrzweckraum sowie einer Sporthalle. Der OGS- Bereich bietet gegenwärtig 104 SuS in drei Gruppenräumen Platz zum Spielen, Lernen und Lachen. Zu unserem Kollegium gehören im Schuljahr 2019/20 fünfzehn Lehrerinnen und Lehrer, eine Förderschullehrerin, ein Sozialpädagoge, drei Inklusionshelferinnen, eine Sekretärin und ein Hausmeister.

2. Offene Ganztagsschule

Seit Schuljahresbeginn 2006/07 ist die Waldschule offene Ganztagsschule mit einer Betreuungszeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Üblicherweise melden Eltern ihr Interesse an einem Betreuungsplatz bereits bei der Anmeldung ihrer Kinder in der Schule an. Die in der OGS angemeldeten SuS gehen nach Unterrichtsschluss, der frühestens um 11.30 Uhr ist, in die Räume der OGS. Diese befinden sich zum großen Teil in einem eigenen Trakt der Grundschule. Die OGS war ursprünglich für zwei Gruppen konzipiert. Da sich der Bedarf erhöhte, wurde sie um eine Gruppe erweitert. Sie verfügt über drei Gruppenräume und einen Mensabereich. Im Anschluss an ein warmes gesundes Mittagessen werden die SuS in Jahrgangsgruppen bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben betreut. Es erfolgt hier eine Hilfe, jedoch keine Einzelbetreuung. An der Hausaufgabenbetreuung nehmen täglich zusätzlich bis zu drei Lehrerinnen teil, wodurch eine gute Qualität der Hausaufgabenhilfe gewährleistet ist. Nach der Beendigung der Hausaufgaben können die SuS täglich unter verschiedenen Freizeit- und Förderangeboten wählen. Die Nachmittagsaktivitäten werden von den Erzieherinnen angeboten und durch Kooperationspartner ergänzt, wie z.B. Sportvereine, Künstler oder Musiker. Natürlich können die SuS auch frei im Bewegungsraum, in der Bauecke oder auf dem Schulhof mit dem umfangreich vorhandenen Material spielen. Je nach Bedarf holen die Eltern ihre Kinder entweder um 15.00 Uhr oder um 16.00 Uhr ab, bzw. vereinbaren mit den Mitarbeiterinnen der OGS einen Zeitpunkt, zu dem ihr Kind nach Hause geschickt werden soll.

Die OGS betreut die SuS an elf Monaten im Jahr. Auch in den Ferien findet eine Betreuung statt, mit der Ausnahme zwischen Weihnachten und Neujahr und drei Wochen der Sommerferien. Auch an beweglichen Ferientagen und während schulinterner Fortbildungen findet die Betreuung in der OGS von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.

3. Schülerbücherei

Die Waldschule verfügt über eine Schülerbücherei, die von Eltern betreut wird. Hier können die SuS wöchentlich stöbern und zwischen über 2500 Bücher zur Ausleihe auswählen. Die Bücherei trägt sehr zur Lesemotivation der SuS bei, die hier eine gute Möglichkeit finden, sich mit diesem Medium vertraut zu machen. Des Weiteren unterstützt sie uns bei der Umsetzung unseres Lesekonzeptes. So ist gewährleistet, dass allen SuS der Zugang zu altersgemäßer Literatur ermöglicht wird. Die Bücher wurden von Eltern und Kollegium gemeinschaftlich ausgesucht und werden nach Etatlage des Schulvereins aufgestockt oder durch Spenden ergänzt. Hierbei setzt sich  der Förderverein der Schule finanziell sehr ein, um aktuelle Bücher anbieten zu können.

4. Gesunde Ernährung

Während des Vormittags finden zwei große Pausen statt, in der die SuS Gelegenheit haben, etwas zu essen und zu trinken. Nach der Hofpause um 9.50 Uhr kommen die SuS in die Klasse, wo sie in aller Ruhe an ihren Plätzen frühstücken können. Die Essgewohnheiten der SuS sind sehr unterschiedlich. Die Frühstückspause in der Klasse dient zunächst einmal der Entspannung. Die SuS können sich unterhalten und z. B. Verabredungen treffen. Das Frühstück wird aber auch als Anlass gesehen, über Tischmanieren zu sprechen. Der wichtigste erzieherische Punkt ist jedoch, mit den SuS in regelmäßigen Abständen über gesunde Ernährung zu sprechen. Oft ist der erste Anlass dazu der Besuch des Schulzahnarztes.

Einige SuS kommen in die Schule ohne zu Hause gefrühstückt zu haben, d.h., dass sie seit dem Abendessen nichts mehr zu sich genommen haben. Kinder befinden sich im Wachstum und müssen sich richtig und regelmäßig ernähren. Essen und Gesundheit stehen in engem Zusammenhang. Das Wohlbefinden, aber auch die Lern- und Leistungsfähigkeit, ist von der Ernährung abhängig. Hunger macht müde, unkonzentriert, nervös und sogar aggressiv.

Hier kann die Schule über die SuS versuchen, das Elternhaus zu sensibilisieren. Nicht alle Kinder ernähren sich gesund, viele essen immer noch zu süß, d.h. mit Weißbrot und Marmelade oder Nutella. Teilweise bringen die SuS auch Süßigkeiten zum Frühstück mit.

Essen soll Spaß machen und optisch ansprechend sein. Deshalb werden in der Schule regelmäßig gemeinsame Frühstücke organisiert.

Gesunde Ernährung wird im Sach- und Sportunterricht sowie in Projektwochen oder Sachwerkstätten eingehend thematisiert.

5. Zusammenarbeit mit den Eltern

Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus findet auf vielfältige Weise statt, z.B. bei Elternabenden, Schulkonferenzen, Elternsprechtagen und während zwangloser „Stammtisch“-Gespräche.

5.1. Elternabende

Mehrmals im Jahr treffen sich die Eltern einer Klasse zur Klassenpflegschaftsversammlung in der Schule. Der erste Elternabend findet immer innerhalb der ersten drei Wochen eines Schuljahres statt. Dort werden zunächst die Klassenpflegschaftsvorsitzenden gewählt und danach die Lernziele des kommenden Schuljahres dargestellt.

Auf Initiative der Eltern oder aus aktuellem Anlass heraus können weitere Elternabende stattfinden, z. B. zur Planung einer Klassenfahrt oder eines Schulfestes.

Neben diesen klasseninternen und –übergreifenden Elternabenden gibt es häufig auch thematisch gebundene Informationsveranstaltungen, z.B. für die Eltern der zukünftigen Erstklässler, zum Übergang auf weiterführende Schulen, zur Sexualerziehung, zum Schwimmen, zum Thema Medien, zur Verkehrserziehung und zu weiteren pädagogischen Themen.

5.2. Schulkonferenz

Die Elternschaft wählt auf einer Schulpflegschaftssitzung aus ihrer Mitte sechs VertreterInnen, die zusammen mit sechs Lehrerinnen und der Schulleiterin die Schulkonferenz bilden. In diesem Gremium werden alle für die Schule wichtigen Themen diskutiert und gemeinschaftlich verabschiedet. Hier wird über finanzielle, organisatorische und vor allem pädagogische Belange entschieden.

Die Elternschaft der Waldschule setzt sich stets mit viel Engagement und großer Fachkompetenz ein und trägt so zu einem guten Arbeitsklima entscheidend bei.

5.3. Elternsprechwochen

An der Waldschule finden für die ersten bis dritten Jahrgangsstufen im November und März je zwei Elternsprechwochen statt. An mehreren Nachmittagen kommen die Eltern dabei nach Terminabsprache mit den Klassenlehrerinnen zu einem Gespräch in die Schule und erhalten Informationen zur schulischen Entwicklung, zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie zum Leistungsstand ihres Kindes. Bei dieser Gelegenheit können die Eltern natürlich ihrerseits Fragen und Vorschläge äußern.

Bei Gesprächsbedarf haben die Eltern natürlich jederzeit die Möglichkeit, Kontakt mit den Lehrerinnen aufzunehmen und einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Des Weiteren gibt es für die ersten bis dritten Jahrgangsstufen einen Angebotssprechnachmittag unmittelbar nach der Zeugnisausgabe.

Für die Eltern der vierten Jahrgangsstufe finden im November oder Dezember Beratungsgespräche statt, die helfen sollen, die richtige Schulform für die weitere Schullaufbahn ihres Kindes zu wählen. Nach den Beratungsgesprächen zu Beginn des 2. Schulhalbjahres in der Klasse 4 melden die Eltern ihre Kinder an einer weiterführenden Schule an. Die aufnehmenden Schulen informieren unsere Grundschule über die Aufnahme. Wir stellen sicher, dass alle SuS an weiterführenden Schulen angemeldet wurden.

Nach dem Übertritt der SuS in die fünften Schuljahre erfolgt im November eine gemeinsame Veranstaltung der beiden weiterführenden Schulen in Wermelskirchen, zu der die abgebenden Grundschullehrerinnen eingeladen werden. Hier erfolgt ein Informationsaustausch der jeweiligen Lehrer untereinander.

5.4. Elternstammtische

In einigen Klassen wünschen die Eltern den Austausch untereinander auch außerhalb der Klassenpflegschaftssitzungen in geselligerer Atmosphäre. Deshalb entscheiden sie sich für einen Elternstammtisch, der außerhalb des Schulgebäudes stattfindet.

Dieser bietet die Möglichkeit, sich untereinander besser kennen zu lernen und Kontakte zu knüpfen. Er ist oft Ausgangspunkt für die Planung vieler Aktivitäten, die den SuS zugutekommt. Allerdings dürfen hier, im Gegensatz zu Klassenpflegschaftssitzungen, keine Beschlüsse gefasst werden. Auf Wunsch der Eltern nehmen auch die jeweiligen Klassenlehrerinnen und Fachlehrerinnen an diesem Stammtisch teil. Die Termine für die Elternstammtische legen die Eltern jeweils nach ihren individuellen Bedürfnissen fest.

 

 

6. Gottesdienste

Die Waldschule ist eine Gemeinschaftsgrundschule, in der evangelischer und katholischer Religionsunterricht fester Bestandteil des Lehrplans ist. Viermal jährlich finden Schulgottesdienste statt, die von den SuS mitgestaltet werden. Die Religionslehrerinnen unserer Schule sowie der benachbarten Schwanenschule, interessierte Eltern aus der Fachkonferenz Religion und die beteiligten Geistlichen beider Konfessionen bereiten die Gottesdienste gemeinsam vor. Diese werden ökumenisch gehalten und finden, für die beiden Grundschulen getrennt, abwechselnd in der evangelischen Stadtkirche und in der katholischen Kirche St. Michael statt. Zu allen Gottesdiensten sind auch die Eltern herzlich eingeladen.

7. Veranstaltungen

Das Schuljahr beginnt für die neuen Erstklässler mit der Einschulungsfeier. Diese Feier findet in der Turnhalle statt und wird von den SuS der zweiten Klassen gestaltet, die durch weitere Klassen unterstützt werden.

Im September nehmen alle SuS unserer Schule am Zu-Fuß-zur-Schule-Tag teil. Die Eltern werden aufgefordert, ihre Kinder zu Fuß zur Schule gehen zu lassen oder sie dorthin zu Fuß zu begleiten. An diesem besonderen Tag erfolgen vielfältige Aktionen, die die SuS „in Bewegung“ bringen.

Der jährliche Martinszug führt im November durch die Straßen des Schulbezirks. Sankt Martin hoch zu Ross und mehrere Musikkapellen begleiten die SuS. Bei der Rückkehr auf die Freifläche wird am Martinsfeuer die Mantelteilung nachgespielt. Zum Abschluss werden Weckmänner verteilt.

Die Bewohner der entlang unseres Zuges liegenden Häuser werden vorab durch Handzettel informiert. Diese verteilen die SuS der vierten Klassen. Hierbei wünschen sich die SuS, dass der Zug durch Schmücken und Beleuchten der Gärten und Fenster noch schöner wird.

In der Adventszeit wird in unserer Schule viel gesungen, gebastelt und auch Plätzchen gebacken. Viele Klassen gestalten Adventsfeiern, zu denen die Eltern eingeladen werden.

Auch für das benachbarte Altenheim werden kleine Vorführungen und Feiern organisiert.

Jeden Adventsmontag treffen sich alle Klassen zu Beginn des Tages im Foyer zum gemeinsamen Adventssingen.

Im Frühjahr findet alle zwei Jahre ein Bewegungstag statt. Die ersten und zweiten Schuljahre führen in den Klassenräumen und in der Turnhalle Bewegungsspiele und Geschicklichkeitsübungen an Geräten durch. Die dritten und vierten Schuljahre zeigen als Schwimmer im Schwimmbad ihr Können. Löffeltauchen und Staffeln bringen den SuS zusätzlichen Spaß. Nicht der Wettkampfgedanke, sondern die Freude an der Bewegung steht bei diesem Tag im Mittelpunkt.

Die alternativen Mannschaftsbundesjugendspiele der vierten Klassen finden jährlich im Februar oder März statt. Schulintern wird eine Siegermannschaft ermittelt, die die Schule bei den schulübergreifenden alternativen Mannschaftsbundesjugendspielen der Wermelskirchener Grundschulen vertritt.

Im Wechsel nimmt die Schule im Zweijahres-Rhythmus an den Stadtmeisterschaften im Schwimmen und am Judotag teil.

Auch Karneval wird gefeiert. An Weiberfastnacht kommen die SuS verkleidet zur Schule. In den Klassen wird getanzt, gesungen und gespielt. In der Turnhalle wird ein abwechslungsreicher Bewegungsparcours angeboten.

Im Frühjahr nimmt unsere Waldschule an der Müllsammelaktion der Stadt teil. Die SuS sammeln im Umfeld der Schule, mit speziellen Handschuhen und Handgreifern ausgestattet, Müll auf.

Im Sommer finden die Bundesjugendspiele im Eifgen-Stadion statt. Die SuS aller Klassen messen sich im Laufen, Werfen und Springen und erhalten dazwischen noch viel Zeit, sich bei vorbereiteten Spielen auszutoben.

Ein weiterer Höhepunkt im Sommer ist das Schulfest. Es findet jedes Jahr an einem Samstag vor den Sommerferien statt. Bereits lange vorher beginnt die Planung in den Klassenpflegschaften. Alle Klassen bieten an diesem Tag vielfältige Spiel- und Bastelaktionen auf dem Schulhof an. Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt. Der Vormittag beginnt mit einem Tag der offenen Tür, an dem sich Eltern und Kinder über die Schule informieren und ein wenig Unterrichtsluft schnuppern können.

Alle zwei Jahre findet eine Projektwoche statt. Losgelöst vom Schulalltag bieten Lehrerinnen und Eltern den SuS jahrgangsübergreifende interessante Themen an.

Das Schuljahr endet mit der Entlassfeier der Viertklässler. Nach einem Abschlussgottesdienst verabschieden sich die SuS der vierten Klassen mit kleinen Darbietungen im Kreise ihrer Eltern und Lehrerinnen von der Grundschule.

Zum Schulleben gehören auch die alljährliche Teilnahme an der Mathematik-Olympiade, der Känguru-Wettbewerb, der Pangea-Wettbewerb und der Vorlesewettbewerb.

Am Tag vor den jeweiligen Ferien treffen sich zudem alle SuS und Lehrerinnen zu einem gemeinsamen Jahreszeitenfest. Hier stellen die einzelnen Klassen etwas von dem vor, woran sie im Unterricht in den vergangenen Wochen gearbeitet haben. Dies können z.B. Lieder, Gedichte oder kurze Theater- und Instrumentalstücke sein. Die Feier endet mit einem gesunden Präsent für die SuS, das örtliche Obstbauern oder Eierbauern gestiftet haben.

B. Öffnung von Schule

1. Zusammenarbeit mit den Kitas – Einschulung

Bereits im Frühsommer, also mehr als ein Jahr vor Einschulung der Kinder beginnt die Anmeldephase. Unsere Waldschule stellt sich auf einer Informationsveranstaltung vor. Dazu verteilt die Schule vorab Informationen in den Kindergärten. Die Eltern erfahren an einem Nachmittag in einer Einführungspräsentation alle wichtigen Fakten über die Schule. Bei einem anschließenden Stationenlauf durch die Schule werden die interessierten Eltern in verschiedenen Klassen über die konkrete Arbeit und mit dem Lehrmaterial durch die Lehrerinnen über die Arbeit in der Schuleingangsphase an unserer Schule informiert. Hierzu werden auch die Erzieherinnen der anliegenden Kitas eingeladen.

Bei den Anmeldegesprächen im November in der Schule wird durch unterschiedliche Diagnosespiele festgestellt, ob den Eltern noch mögliche Förderangebote empfohlen werden können, die dem Kind den Schulanfang erleichtern.

Nach den Anmeldegesprächen erfolgt bei Bedarf ein weiterer Austausch mit den Eltern der in der Waldschule angemeldeten Kinder. In Absprache mit den Erzieherinnen, den Eltern und der Schulleiterin (oder gegebenenfalls der zukünftigen Lehrerin) werden Probleme und mögliche vorschulische Fördermöglichkeiten diskutiert und beraten. So nehmen Kinder, die noch nicht über die notwendigen Grundlagen zur Beherrschung der deutschen Sprache verfügen, an einem verpflichtenden Sprachkurs teil. Dieser findet in der Zeit von Januar bis Juli vor der Einschulung in der Kita statt.

Noch vor den Sommerferien kommen die neuen Erstklässler zu einem Besuch in die Schule. Sie erleben hier mit den jetzigen ersten Schuljahren eine Schulstunde und erhalten so einen kleinen Einblick in das, was nach den Ferien auf sie zukommt. Erfahrungsgemäß wird damit die Angst vor dem Schulanfang verringert.

In den Beratungen wird auch über die Kinder mit höherem Förderbedarf gesprochen.

Folgende Tabelle gibt diese Informationen noch einmal übersichtlich in einer Zeitschiene an:

Mai/Juni mehr als ein Jahr vor Einschulung Jeweils im Frühsommer findet ein Tag der Offenen Tür statt. Die Kita weist ganz besonders darauf hin und die Schule hängt Flyer und Poster aus, damit möglichst viele informiert werden, sich angesprochen fühlen und dieses Angebot wahrnehmen. Auch die Erzieherinnen sind herzlich eingeladen.   Schulleiterin                   Erzieherinnen
November ¾ Jahr vor Einschulung Schulanmeldung; Die Anmeldung erfolgt bei der Stadt. Die Eltern können die wohnortnahe Schule oder eine Wunschschule wählen. Die Rückmeldung erfolgt ebenfalls an die Stadt   Stadt Wermelskirchen. Einladung Sekretärin
Frühjahr/Frühsommer 4 Monate vor Einschulung Es finden Gespräche über die angemeldeten Kinder und die des 1. Schuljahres in den Kitas statt. Die Klassenlehrerinnen der zukünftigen ersten Schuljahre nehmen Kontakt zu den Kindergärten auf, aus denen mehrere Kinder in unsere Schule wechseln. Kita Heisterbusch Kita Wirtmühle Kita Danziger Str. Kita Wunderwelt
Sommer 2-3 Monate vor Ein-schulung In der Schule wird ein Infoabend für die Eltern der angemeldeten Kinder durch-geführt.   Schulleiterin + Klassenlehrerinnen
Sommer 2-3 Monate vor Ein-schulung Den neuen Klassen-lehrerinnen wird in den Kitas die Möglichkeit gegeben, die Kitas zwecks Hospitation zu besuchen, damit die zukünftigen Schulkinder und die Lehrerinnen sich schon ein wenig kennen lernen können.   Zukünftige Klassenlehre-rinnen (sofern sie feststehen)
Sommer 2-3 Monate vor Ein-schulung Die künftigen Schulkinder haben die Möglichkeit, im Schulunterricht der ersten Klassen zu schnuppern. Gleichzeitig haben die Erzieherinnen die Möglichkeit zur Hospitation, um zu sehen, wie sich ihre Kinder entwickelt haben. Sekretärin vereinbart Termine in Absprache mit den Klassenlehrerinnen der jetzigen Klassen 1
 
Sommer 2-3 Monate vor Ein-schulung Zum Schulfest werden die zukünftigen Schulkinder eingeladen. Die Kindergar-ten-Maxis werden ebenso zu Theater- oder Choraufführungen in die Schule eingeladen. Sekretärin

2. Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen

Nach der Grundschulzeit besucht jeder Schüler eine weiterführende Schule. Dieser Wechsel bedeutet für die Kinder und Eltern eine erhebliche Umstellung. Die Lehrerinnen sind bemüht, den Übergang so fließend wie möglich zu gestalten und pflegen deshalb seit Jahren intensiven Kontakt zu den weiterführenden Schulen unserer Stadt. Im Unterricht des 4. Schuljahres bereiten sie die SuS auf den Schulwechsel vor. In den Beratungsgesprächen im November vor Übergang in die Klassen 5 erhalten die Eltern wieder eine Beratung über das Arbeits-und Sozialverhalten der SuS und den aktuellen Leistungsstand. Das Beratungsgespräch endet mit einer Schulformempfehlung. Diese Schulformempfehlung ist verpflichtender Teil des Halbjahreszeugnisses. Die Eltern sind nicht verpflichtet, der Beratung zu folgen.

Die aufnehmenden weiterführenden Schulen legen jedoch diese Empfehlungen bei ihren Beratungsgesprächen zugrunde, wenn eine andere Schulform gewählt wurde, als die empfohlene.

Die vierten Schuljahre besuchen im Laufe des 2. Halbjahres die beiden örtlichen weiterführenden Schulen (Gymnasium und Sekundarschule) und nehmen an Schulstunden der 5. Schuljahre teil.

Öfter besuchen auch die zukünftigen Klassenlehrer oder Klassenlehrerinnen die SuS in unserer Waldschule.

Für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf findet im November vor Übergang eine Förderkonferenz statt, an der die Inklusionsbeauftragten, der Schulrat, die weiterführenden Schulleitungen und die Schulleitungen der Grundschulen sowie der Schulträger teilnehmen, um einen optimalen Förderort für den Schüler zu finden und festzulegen.

Nachdem die SuS die Waldschule verlassen haben, folgen die ehemaligen Klassenlehrerinnen im November gerne den Einladungen zu den Erprobungsstufenkonferenzen der weiterführenden Schulen. Hier besteht die Gelegenheit, über jedes Kind zu sprechen und Informationen über seine  individuelle Entwicklung zu erhalten. Das ist für die Lehrerinnen sehr wichtig, um ihre Empfehlung im Rahmen der Schullaufbahnberatung selbstkritisch überprüfen zu können.

3. Zusammenarbeit mit Jugendamt, schulpsychologischem Dienst, psychologischer Beratungsstelle und BuT

Die Waldschule pflegt einen guten Kontakt mit den verschiedenen Institutionen. Bei Bedarf erfolgt von beiden Seiten eine rasche Kontaktaufnahme und ein produktiver Austausch.

Erster Ansprechpartner ist dabei die Beratungsstelle, die den Eltern bei Erziehungsproblemen Hilfestellung bietet, aber auch Lehrerinnen berät.

In Zusammenarbeit mit der Bezirkssozialarbeit wird versucht, Hilfen zu installieren, um das Kind bestmöglich zu begleiten und Eltern zu unterstützen.

Auch der schulpsychologische Dienst bietet Beratungsangebote speziell für Eltern an, z.B. bei Lernproblemen und psychischen Problemen der Kinder.

Die Sozialarbeiterin aus dem Bereich Bildung und Teilhabe unterstützt und berät Eltern und Lehrerinnen bei der Antragstellung um zusätzliche Förderung für einzelne Schüler zu installieren. Um die Hemmschwelle niedrig zu halten, besucht sie die Schule regelmäßig, auch auf Terminvereinbarung durch die Schule.

4. Tag der Offenen Tür

Hier können Eltern erleben, wie der heutige Grundschulunterricht abläuft. Deshalb stehen im Mai oder Juni vor den Anmeldungen für einen Samstagvormittag alle Türen der Waldschule offen. Der Tag der Offenen Tür bietet Eltern, zukünftigen Schulkindern und anderen Interessierten die Möglichkeit, einen Einblick in die schulische Arbeit der Grundschule zu erhalten. Räume und Schulgelände können erkundet und Lernmaterialien, Methoden sowie Rituale im Unterricht kennen gelernt werden. Neben der Beobachtung der SuS in ihrem schulischen Umfeld haben die Besucher in einer Cafeteria Gelegenheit, sich mit Schülereltern, der Schulleitung und den Lehrerinnen  auszutauschen.

5. Außerschulische Lernorte

Der Unterricht soll außerschulische Lernorte grundsätzlich mit einbeziehen, wann und wo immer es möglich ist. Solche Lernorte sind deswegen ein wichtiger Bestandteil, weil sie durch konkrete Anschauung, unmittelbares Erleben und handelnden Umgang besondere Vorteile bieten. Lernen wird von den SuS besonders dann als sinnvoll und bedeutsam erfahren, wenn sich Schule öffnet und ihnen die Möglichkeit gibt, die sie umgebende Welt zu erkunden.

Folgende außerschulischen Lernorte werden von unserer Schule genutzt:

  • Besichtigungen städtischer Einrichtungen (Polizei, Feuerwehr, Rathaus, Stadtbücherei)
  • Besuche von Handwerksbetrieben der Region
  • Museen (Schulmuseum, Schloss Burg, Freilichtmuseum Lindlar)
  • Zoos
  • Kirchen (Altenberger Dom)
  • Theater
  • Unterrichtsgänge in die Natur
  • Naturgut Ophoven
  • Dhünntalsperre

6. Lernen mit außerschulischen Partnern

Eine weitere Möglichkeit, den Unterricht zu bereichern, ist das Einbeziehen außerschulischer Partner. Hierzu zählen bei uns an der Waldschule:

  • Polizei
  • Verkehrserzieher
  • Schulzahnärztin
  • Glasbläser
  • Musikschule
  • Clown Francesco
  • Zirkus Jonny Casselly
  • Erste Hilfe – DRK
  • Fühlfragen (Sexualerziehung)
  • Künstler
  • Experten

7. Klassenfahrten

 

Klassenfahrten ermöglichen das Lernen an außerschulischen Orten. Sie fördern die Klassengemeinschaft und unterstützen damit soziales Lernen und dienen der Teambildung. Die SuS wie auch die Lehrkräfte erleben sich auf Klassenfahrten gegenseitig anders als während des normalen Schulalltages.

Die Waldschule führt Klassenfahrten in der Regel in der Jahrgangsstufe 3 oder 4 durch. Dauer und Ziel der Klassenfahrten werden von der Klassenlehrerin in Absprache mit den Eltern bestimmt.

C. Pädagogische Konzepte und Vereinbarungen

1. Leitsätze

Der allgemeine Anspruch des Kindes auf Erziehung und Bildung führt zu der Zielsetzung der Gesellschaft, das Grundschulkind auf eine „mündige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vorzubereiten.“ (Richtlinien)

Die Konkretisierung zur Erfüllung dieser allgemeinen Ansprüche und Zielsetzungen schlägt sich im Schulprogramm nieder, welches das pädagogische Profil der Waldschule im Einzelnen kenntlich macht. Die Aufnahme bestimmter Maßnahmen und Elemente in das Programm findet ihre Begründung in den durch die Richtlinien und Lehrpläne vorgegebenen Erziehungs- und Bildungszielen und ist stets daran zu messen. Dabei finden die speziellen Bedingungen unserer Schule volle Berücksichtigung.

2. Pädagogische Grundorientierung und Erziehungsauftrag

Das Kollegium der Waldschule fühlt sich in besonderem Maße dem folgenden pädagogischen Auftrag verpflichtet.

I.                   Stärkung der Ich-Kompetenz
  •  Entwicklung und Stärkung des Selbstwertgefühls, des Selbstbewusstseins, der Selbsteinschätzung
  • Förderung der Eigeninitiative und der Kreativität
  • Entwicklung des selbstverantwortliches Handelns und Lernens
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Aggressionen
  • Förderung der Soziale Sensibilität

II.        Stärkung  der Sozialkompetenz

  • Erziehung zu Toleranz, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, Zuverlässigkeit
  • Förderung der Kooperationsbereitschaft,
  • Entwicklung und Ausbau der Teamfähigkeit
  • Entwicklung einer sozialen Verantwortung
  • Förderung der Kritikfähigkeit
III.           Stärkung der Sachkompetenz

– wird bestimmt von den Vorgaben der aktuellen Richtlinien und Lehrpläne

2.1.  Schulinterne Konzepte

2.1.1  Konzept zur Gestaltung der flexiblen

          Schuleingangsphase

Konzeptionelle Überlegungen zur individuellen Förderung in der Schulein-gangsphase:

Die Schulkonferenz der Waldschule hat beschlossen, dass diese jahrgangsbezogen geführt wird.

Uns ist es wichtig, dass der Unterricht in der Schuleingangsphase dafür Sorge trägt, dass die einzelnen SuS mit ihren individuellen Lerntypen und verschiedensten Lernausgangslagen eine bestmögliche Förderung erfahren.

Um die individuelle Förderung sicherzustellen, richten wir Unterrichtssituationen ein, die eine Mitarbeit auf unterschiedlichem Niveau ermöglichen.

  • Der Unterricht in Klasse 1 und 2 wird so angelegt, dass äußere Differenzierung möglich ist. Das bedeutet, dass die Lernbereiche Deutsch und Mathematik in den Klassen 1 und 2 weitgehend parallel unterrichtet werden, so dass SuS sowohl mit besonderer Begabung als auch mit Teilleistungsstörungen in klassenübergreifenden Lerngruppen gefördert werden können.
  • Nach Absprache wird den SuS auch im Sinne eines Drehtürenmodells ermöglicht, am Unterricht der höheren oder niedrigeren Klasse teilzunehmen.
  • Der Stundenplan wird so erstellt, dass möglichst viele Stunden in Doppelbesetzung erteilt werden. Hierdurch können wir direkt auf Lernprobleme intensiv eingehen.
  • Zunächst wird in den ersten Schuljahren klassenintern gefördert und gefordert, wobei sich der Einsatz des Sozialpädagogen und der Sonderpädagogin für alle SuS positiv auswirkt.

Die individuelle Förderung wird durch Maßnahmen der äußeren und der inneren Differenzierung erreicht. In besonderem Maße kommt dem selbstbestimmten und selbstständigen Lernen (z.B. Arbeit mit einem individuellen Lern- und Arbeitsplan, Wochenplanarbeit, Stationenlernen, Arbeit an der Lerntheke und Freie Arbeit) eine bedeutende Rolle zu. Hierbei  lernen die SuS sich ihrem Lernstand und Lernalter entsprechend richtig einzuschätzen und ihr Lernen selbst zu planen, zu organisieren, zu  überprüfen und zu reflektieren.

Die Methoden des selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernens können nur dann effektiv realisiert werden, wenn die Lernanfänger frühzeitig an diese Unterrichtsformen herangeführt werden. Wesentliche Arbeitsschwerpunkte im Anfangsunterricht müssen demnach im Verhaltenstraining, z. B. Einhalten von Regeln, Entwickeln von Ritualen sowie im Methodentraining liegen.

Individuelle Verweildauer in der Schuleingangsphase

Für die erfolgreiche Gestaltung der Arbeit in der Schuleingangsphase sind die elementaren förderdiagnostischen Kompetenzen unserer Lehrerinnen zu stärken, um Unterschiedlichkeiten zu erkennen und den Einzelnen seinem individuellen Lernfortschritt entsprechend angemessen zu fördern und zu fordern.

Zu den einzelnen notwendigen Maßnahmen zur Förderung und Diagnostik der SuS in der Schuleingangsphase gehört eine Vielzahl von Maßnahmen:

  1. Am Anfang steht eine systematische ca. achtwöchige Beobachtungsphase zur Feststellung der Lernausgangslage. Hierzu haben wir Beobachtungs- und Diagnosematerial zusammengestellt. Die Grundlagen dafür stammen teilweise aus standardisierten Verfahren, jedoch auch aus der Unterrichterfahrung unserer Lehrerinnen.
  2. Der Entwicklungsstand der SuS wird in Klassenkonferenzen bzw. mit den Eltern in individuellen Elterngesprächen oder im Rahmen der Elternsprechtage beraten.
  3. Voraussetzung für eine individuelle Verweildauer sind sowohl binnendifferenzierende Angebote wie auch äußere Differenzierung zur Förderung in teilhomogenen Leistungsgruppen.
  4. Zur Absicherung des gleitenden Übergangs gehören für die „Einjährigen“ wie auch die „Dreijährigen“ individuelle Lern- und Förderpläne, die in engem Austausch mit den Eltern erstellt werden.

Vorgehensweise bei nur einem Jahr Verweildauer in der Schuleingangsphase:

  1. Auffälligkeit durch ausgeprägte Lese- oder Rechenfertigkeit
  2. Systematische Beobachtung über 4 bis 8 Wochen
  3. Erstes Beratungsgespräch der Eltern
  4. Bei Bestätigung Teilnahme am Unterricht der 2. Klasse
  5. Festlegung eines Probezeitraumes in Absprache mit den Eltern
  6. Festlegung individueller Fördermaßnahmen in Abstimmung mit den Eltern
  7. Beratungsgespräch mit den Eltern über die geplante einjährige Verweildauer
  8. Entscheidung über die kürzere Verweildauer am Ende des ersten Jahres (bei Bedarf auch früher)

Vorbereitung eines dritten Verweiljahres bereits im ersten Schulbesuchsjahr:

  1. Entwicklungsverzögerungen bzw. ausgeprägte Entwicklungsrückstände sind schon bei der Erstellung des Schuleingangsprofils deutlich erkennbar- Eltern werden beraten
  2. Systematische Beobachtung
  3. Festlegung von Maßnahmen der Binnendifferenzierung mit Beratung der Eltern
  4. Festlegung von Maßnahmen in der äußeren Differenzierung
  5. Betreuung durch den Sozialpädagogen und die Sonderpädagogin
  6. Weitere  Elterngespräche bei Bestätigung der Notwendigkeit einer längeren Verweildauer in der Schuleingangsphase
  7. Festlegung der individuellen Fördermaßnahmen unter förderdiagnostischem Aspekt für das erste Schulbesuchsjahr

Festlegen des dritten Verweiljahres im zweiten Schulbesuchsjahr:

  1. Trotz individueller Förderung Auffälligkeit durch deutliche Lern- und Entwicklungsrückstände
  2. Beginn der erweiterten diagnostischen Phase mit systematischer Beobachtung (Pfif – Portfolio der individuellen Förderung –Akte wird angelegt)
  3. Feststellung eventueller Teilleistungsschwächen mit variabler Zuordnung zu den Fördergruppen
  • Prüfung, ob Eltern die längere Verweildauer vorgeschlagen wird
  • Festlegung der individuellen Fördermaßnahmen unter förderdiagnostischem Aspekt für das zweite Schulbesuchsjahr
  • Entscheidung der Klassenkonferenz über die längere Verweildauer


Lernstand und Förderdiagnostik

Die Förderdiagnostik soll den Lehrerinnen Informationen über den Lernstand, den Lernfortschritt und über Lerndefizite der SuS geben. Die festgestellten Förderschwerpunkte bilden die Grundlage für die Einteilung in Fördergruppen mit spezifischen Fördermaßnahmen.

Für die Diagnostik werden folgende Protokollbögen eingesetzt:

Entwicklungsprotokoll

  • Motorik
  • Wahrnehmung
  • Sozial–emotionales Verhalten
  • Lern- und Arbeitsverhalten
  • Lernfortschritte

Dieses Entwicklungsprotokoll wird erstmalig nach der Einschulung für alle SuS erstellt, im weiteren Verlauf des Schuljahres dann individuell nach Bedarf.

Bei Bedarf und nur mit Zustimmung der Eltern erfolgen auch Rücksprachen mit der Kita und anderen an der Entwicklung der SuS beteiligten Institutionen.

Lernbereich Mathematik

  • Eingangstest zum Schulbeginn       (bis zu den Herbstferien)
  • Testprotokoll 1. Schuljahr    Ende 1. Halbjahr / Ende 2. Halbjahr
  • Testprotokoll 2. Schuljahr    Ende 1. Halbjahr / Ende 2. Halbjahr

Lernbereich Deutsch

  • Diagnosebogen
    • Mündlicher Ausdruck
    • Lesen/Umgang mit Texten
    • Rechtschreibung/Schriftlicher Ausdruck

Vereinbarungsgemäß wird der Leistungsstand halbjährlich überprüft und in den Beobachtungsbögen festgehalten.

Konzeption zur Einbindung sozialpädagogischer und sonderpädagogischer Fachkräfte – Bildung von multiprofessionellen Teams

Eine sozialpädagogische Fachkraft verstärkt speziell in der Schuleingangsphase unser Team. Ebenso unterstützt uns seit Mitte 2016 eine Sonderpädagogin.

Die sozialpädagogische Fachkraft und die Sonderpädagogin arbeiten zum einen im Team mit den Klassenlehrerinnen der Eingangsklassen, zum anderen auch in äußeren Differenzierungen. Dabei soll jedes erste Schuljahr täglich zwei Stunden im Team unterrichtet werden.

Die Teamabsprache erfolgt in wöchentlichen Teamsitzungen, so dass die Klassenlehrerinnen unter Berücksichtigung der Förderpläne alle SuS individuell beschulen können.

Im Bereich der äußeren Differenzierung werden diejenigen SuS epochal zusammengefasst, die Schwierigkeiten in den Bereichen sensomotorische Integration, Psychomotorik und Wahrnehmung haben.

Dabei wird der Einsatz so gestaltet, dass beide Professionen in den jeweiligen Klassen arbeiten.

So gewährleisten wir, dass das multiprofessionelle Team (bestehend aus Klassenlehrerin, Sozialpädagoge und Förderschullehrerin und ggf. Inklusionshelferin) in ihren Beratungskonferenzen alle wichtigen Entwicklungsschritte der SuS nachvollziehen kann und entsprechende Fördermaßnahmen initiieren kann.

Kooperation innerhalb des Kollegiums

Die Kolleginnen der Schuleingangsphase treffen sich zu wöchentlichen Teamsitzungen. Dabei werden die Themen des Unterrichts und die wesentlichen Inhalte und Lernziele abgesprochen. Gleichzeitig werden hier die individuellen Fördermaßnahmen festgelegt und laufend aktualisiert.

Evaluation der Schuleingangsphase

Im Jahresrhythmus erfolgt eine Evaluation hinsichtlich

  • des Umfangs der Fördermaßnahmen
  • der Einteilung und Größe der Fördergruppen
  • des Aufbaus und der Praktikabilität der Beobachtungs- und Diagnostikbögen

2.1.2.  Konzept zur Lesekompetenzförderung

Warum brauchen wir ein Konzept zur Lesekompetenzförderung?

Es stellt sich vielleicht die Frage, warum unsere Schule speziell ein Konzept zur Leseförderung erstellt, wenn dies doch ein grundlegendes Bildungsziel der Schuleingangsphase ist.

In den Jahren 2012 bis 2014 waren die Ergebnisse bei VERA (Vergleichsarbeiten Klasse 3) im Bereich Lesen schlechter als in den Jahren zuvor, in denen unsere Schule immer weit über den Vergleichswerten mit dem Land abschnitten. Zwar lag unsere Schule noch immer deutlich im Landesdurchschnitt, jedoch galt es zu überlegen, welche Ursachen diese über drei Jahre beobachtete Verschlechterung hatte. Dies führte dazu, sich ein Konzept zu erstellen, das das Lesen besonders in den Fokus nimmt.

Was bedeutet Lesekompetenz?

Lesekompetenz im Sinne der PISA- Studie meint ein selbstständiges Umgehen mit Texten, Textverstehen und  -interpretieren, das Lernen aus Texten sowie das Vorlesen. Sie ist eine wichtige Schlüsselqualifikation für die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.

Wollen wir Lesekompetenz in der Schule bei den SuS anbahnen und fördern, gilt der Grundsatz: Lesen ist nicht gleich Lesen! Es ist ein individueller Prozess, bei dem es nicht allein um das flüssige Aussprechen von Buchstabenfolgen, sondern immer auch um das Erfassen des Sinnes eines Textes geht. Ohne Verstehen kann also nicht von „Lesen“ gesprochen werden. Innerhalb dieses vielschichtigen Prozesses hat Leseunterricht von Anfang an die wichtige Aufgabe, Freude am Lesen zu wecken und die Lesemotivation der SuS zu fördern. In einer leseanregenden Lernumgebung sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich selbstvergessend, informierend und interpretierend mit Texten auseinander zu setzen. Hierzu gehören neben dem Genießen von Kinderliteratur das sinnentnehmende Lesen sowie der gegenseitige Austausch über Texte. Nicht zuletzt sollte auch immer handelnd mit Literatur umgegangen werden (z.B. in Szene setzen, bildlich darstellen, auswendig vortragen).

Schaffung einer Lesekultur            

„ Lesen heißt auf Wolken liegen oder wie ein Vogel fliegen…“

Um jedem Kind diese Erfahrung zu ermöglichen, wird in unserer Schule das  Lesen nicht nur gelehrt, sondern kultiviert. Erst in einer durch vielfältige Angebote geprägten Lesekultur undleseanregenden Lernumgebung kann bei den SuS Lesefreude geweckt werden und Lesemotivation erhalten bleiben.

Neben offenen Angeboten sind immer wieder gezielte Leseübungen, das gemeinsame Lesen und Vorstellen eigener Bücher sowie das Kommunizieren und Reflektieren über Gelesenes Gegenstand des Unterrichts.

Zur Lesekultur unserer Schule zählen wir folgende Angebote:

  • Schulbücherei
  • Klassenbücherei
  • Kooperationsvertrag mit der Ortsbücherei / Lesekisten aus der ortsansässigen Bücherei
  • freie Lesezeiten
  • gemeinsames Lesen einer Ganzschrift/Zeitung/Zeitschrift
  • feste Vorlesezeiten
  • Vorstellen eigener Bücher (mein Lieblingsbuch)
  • Einsatz von Leseeltern
  • häusliches Lesen mit dem Lesepass
  • schulisches Lesen mit Lesechecks
  • Einsatz geeigneter Computerprogramme zum sinnentnehmenden und handelnden Umgang mit Texten, wie z.B. der Lernwerkstatt
  • Besuch der Ortsbücherei
  • Besuche bei Autorenlesungen
  • Herausgabe von Buchempfehlungen und Lesetipps an Eltern
  • Wahrnehmen des Internetangebots “Antolin“
  • Kooperation mit der Lokalzeitung im vierten Schuljahr

Dabei haben wir verbindlich festgelegt:

Schulbücherei – Besuch jeden Mittwoch

Klassenbücherei – so oft wie möglich

Städtische Bücherei:         1. Besuch Ende Klasse 1

                                         2. Besuch im Laufe des 2. Schuljahres

                                          3. Besuch im 3. oder 4. Schuljahr

Freie Lesezeiten: mindestens zwei mal 30 Minuten pro Woche

Gemeinsames Lesen einer Ganzschrift:         zu Beginn Klasse 2

                                                                      in Klasse 3

                                                                       in Klasse 4 (Zeitungsprojekt)

Vorstellen eigener Bücher:         in Klasse 3

                                                           in Klasse 4 als Vorbereitung auf den

                                                           Vorlesewettbewerb

Einsatz von Leseeltern:    beginnend Mitte des 1. Schuljahres

                                               mindestens bis Klasse 2

Häusliches Lesen mit dem Lesepass: ab Klasse 2 zuhause

                                               täglich 10 Minuten anhand des Lesepasses

Lesechecks: Teilnahme an der Aktion der Stiftung Lesen im 3. Schuljahr

                                               (Texte und Fragen hierzu)                     

Leseförderung mit Antolin: Alle SuS erhalten im 1. Schuljahr einen

                                                Zugang zum Leseportal Antolin. Mindestens

zweimal wöchentlich arbeiten sie daran.

Zeitungsprojekt: Projekt der örtlichen Zeitung, an dem die jeweiligen

 4. Schuljahre teilnehmen

Beobachtung und Diagnose

Wir wollen jedes Kind in seinen Fähigkeiten gezielt fördern bzw. fordern, indem wir zahlreiche Situationen schaffen, in denen wir die SuS hinsichtlich ihres Leseinteresses, ihrer Lesefähigkeit und -häufigkeit beobachten können. Die Leseentwicklung der SuS zu beobachten ist eine Aufgabe, die permanent im Unterricht wahrgenommen werden muss. Hier bieten sich offene Unterrichtsformen wie Werkstätten, Wochenpläne, Freiarbeit und Projekte an, in denen differenziertes und individualisiertes Lernen ermöglicht wird. Aus folgenden Beobachtungsgrundlagen während offener Unterrichtsformen können sich weitere individuelle Fördermaßnahmen ergeben.

Dabei gehen wir folgenden Leitfragen nach:

  • Lassen sich die SuS auf Texte/ Bücher ein?
  • bringen sie eigene Texte/Bücher ein?
  • Sind sie bereit und fähig, Texte gestaltet vorzulesen?

In gezielten Leselernsituationen haben folgende Beobachtungsgrundlagen Vorrang:

  • Erkennen die SuS den eigenen Namen wieder?
  • Können sie einzelne Wörter als Ganzes wiedererkennen?
  • Können sie zu einem Buchstaben den Laut nennen?
  • Können sie einfach strukturierte Wörter lautieren?
  • Stellen sie eine lautliche Verbindung zwischen zwei oder mehr Lauten her (Synthese)?
  • Können sie schriftlich vertraute Wörter erlesen?
  • Können sie das Wort in Wortteile aufgliedern?
  • Erkennen sie mehrgliedrige Schriftzeichen?
  • Können sie Wörter in Silben gliedern?
  • Können sie Wörter auf einen Blick erlesen?
  • Können sie einen Text inhaltlich erfassen?

Die Lernstände der SuS werden dokumentiert und (auch selbst-) kritisch reflektiert. Ergänzend hierzu basieren die individuellen Fördermaßnahmen auf zusätzlichen diagnostischen Verfahren, wie z.B. dem Stolperwörtertest von Sommer-Stumpenhorst.

Gezielte Fördermaßnahmen/ Differenzierungsmöglichkeiten

Gerade im Leselernprozess lernen die SuS mit unterschiedlichen Voraussetzungen und im eigenen Tempo. Innerhalb der bereits erwähnten offenen Unterrichtsformen ergeben sich vielfältige Gelegenheiten für eine individuelle und differenzierte Förderung aller SuS. So können sie durch unterschiedliche Schwierigkeitsanforderungen von Aufgaben differenziert arbeiten und schrittweise lernen, ihre eigenen Leistungen selbst einzuschätzen und zu kontrollieren. Förderpläne dokumentieren den jeweiligen Lernstand sowie die sich hieraus ergebenden weiteren Maßnahmen und Lernangebote.

Zu einer gezielten Leseförderung gehören je nach Entwicklungsstufe der SuS Übungen zum:

  • Erkennen der Eindeutigkeit eines Buchstabens in seiner Zuordnung zum Laut
  • Abhören der Lautstellung im Wort
  • Zusammensetzen der Einzellaute zu Wörtern
  • schnelleren Umsetzen von Buchstaben in Laute/ Erfassen von Silben
  • Steigern des Lesetempos und flüssigen Lesens
  • inhaltlichen Erfassen von Texten

 

Ausblick

Beim Lesen handelt es sich um eine Schlüsselqualifikation, die  unerlässlich ist, um eine Schul- und Berufsausbildung erfolgreich zu absolvieren. Lesen fördert wichtige kognitive Fähigkeiten und ist Voraussetzung für den kompetenten Umgang mit Medien. Wir schaffen eine überdauernde Lesemotivation, indem wir immer auch die bedeutende Rolle des genießenden und interessengeleiteten Lesens im Blick behalten. Erst hierdurch kann das Lesen im Alltag eine positive Funktion erhalten und eine anhaltende Lesekultur geschaffen werden.

2.1.3.  Medienkonzept – Einsatz neuer Medien

In den letzten Jahren haben neue Technologien unseren Alltag sowie unsere Berufswelt entscheidend verändert. Arbeitsmarktexperten gehen davon aus, dass künftig niemand mehr eine berufliche Chance hat, der nicht im Umgang mit Computer und Internet vertraut ist.

Hieraus ergibt sich für uns die Forderung unsere SuS so früh wie möglich am Computer auszubilden und sie im richtigen Umgang mit dem Internet anzuleiten.

Ziele der Waldschule

Unser übergeordnetes Ziel ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Computer, also der Erwerb einer Medienkompetenz. Wir unterscheiden verschiedene Zielrichtungen:

  1. Die technische Bedienung des PCs und des Druckers, neuerdings der Umgang mit Tablets und Laptops
  2. Der Umgang mit einem Textverarbeitungsprogramm

Hierzu zählen das Schreiben, Formatieren, Speichern und Drucken

von Texten.

  • Die Anwendung von Lernsoftware

Dieses Ziel umfasst das selbstständige Üben mit der vorhandenen Lernsoftware, wie z. B Lernwerkstatt, Software zu Lehrbüchern, Internetnutzung von Antolin.

  • Die Informationsbeschaffung aus dem Internet

Die SuS sollen erste Erfahrungen im Umgang mit dem Internet machen und sich mit Hilfe geeigneter Suchmaschinen orientieren lernen.

  • Die Präsentation von Arbeiten, die mit oder ohne Unterstützung des PCs entstanden sind

Ziel hierbei ist es, Teile von Lernplakaten oder Lapbooks zu präsentieren oder auch eigene Texte formal gut gestaltet zu präsentieren.

  • Die Gefahren des Internets

Diesen Aspekt mit den SuS zu behandeln, ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Wichtig ist, ihnen einen sicheren und damit verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet zu ermöglichen.

Ausstattung der Waldschule

Jeder Klassenraum der Waldschule ist mit zwei Computern, die mit einem zentralen Drucker verbunden sind, ausgestattet. Darüber hinaus verfügt die Waldschule über 5 I-Pads, 16 Windows-Tablets und 16 Laptops, die flexibel in jedem Klassenraum eingesetzt werden können. Im Haushaltsjahr 2020 bekommt die Schule  weitere 20 I-Pads zur Verfügung gestellt, da es sich gezeigt hat, dass I-Pads die deutliche bessere Alternative zu den Winows-Tabletts sind.  Die Schule verfügt über eine ausreichende Menge an Hot-Spots, so dass der Internetzugang von jeder Klasse aus gesichert ist.

Alle Computer und Tablets sind mit grundschulgeeigneter Software ausgestattet. Das Angebot umfasst Förder- und Forderprogramme verschiedener Lernbereiche und interaktive Software zu den Lernwerken. Diese Software wird regelmäßig evaluiert und aktualisiert.

Zurzeit wird überprüft, welche Apps bei der Tabletnutzung einen Mehrwert im Lernen gegenüber herkömmlichen Medien bieten.

Zusätzlich wurde vom Schulverein im Jahr 2017 eine Interaktive Tafel angeschafft. Weitere vier Tafeln spendete die Wermelskirchener Firma „Tente Rollen“ im Jahr 2018. Im Sommer 2019 hat die Stadt Wermelskirchen drei weitere Tafeln installiert, so dass nun alle Klassen unserer Schule mit Interaktiven Tafeln ausgestattet sind. Dies entspricht unserem Wunsch im Medienentwicklungsplan der Stadt Wermelskirchen für das Jahr 2019.

Einsatzmöglichkeiten

Der Computer kann in verschiedenen Unterrichtsformen verwendet werden:

  • im Klassenunterricht
  • im Wochenplan und bei der Stationenarbeit
  • im offenen Unterrichtsbeginn
  • in Fördergruppen
  • in Arbeitsgemeinschaften
  • in Freiarbeitsphasen

Evaluation

Dieses Medienkonzept stammt erstmalig aus dem Jahr 2015 und wurde regelmäßig evaluiert und hinsichtlich der neuesten Ausstattungen angepasst. Eine grundlegende Evaluation soll Ende des Jahres 2020 erfolgen. Die Vorschläge der Landesregierung für ein Medienkonzept werden zurzeit noch in verschiedenen Arbeitsgruppen inhaltlich gefüllt. Im Nachgang dazu werden wir unser Medienkonzept entsprechend der Ergebnisse erneut evaluieren.

2.1.4. Waldkonzept

Leitspruch:

Die Erde gehört uns nicht. Wir haben sie nur von unseren Vorfahren geliehen, um sie unseren Kindern zu vererben.

(Indianerweisheit)

Ausgangslage:

Unsere Schule liegt in unmittelbarer Nähe eines Mischwaldgebietes mit einem reichen Repertoire an Pflanzen und Tieren. Hier fließt auch der Wustbach. Im nahe gelegenen Naturschutzgebiet Eifgental befinden sich weitere Schutzräume für Pflanzen und Tiere.

Diese Lage führte dazu, dass wir bereits bei der Planung des Außengeländes sowie bei der Auswahl der Spielgeräte auf natürliche Rohstoffe gesetzt haben. Benjeshecke und naturbelassene Waldbereiche bieten vielfältige Rückzugsorte für Tiere. Ein großes Baumhaus und eine Waldtribüne auf dem Schulgelände werden als grüne Klassenzimmer genutzt.

Inhalte:

Der naturnahe Standort gibt uns die Möglichkeit, den Gedanken Natur und Umwelt bei den SuS stärker ins Bewusstsein zu rücken.

Das Miteinander von Pflanzen, Tieren und Menschen und ihre Abhängigkeit voneinander sowie die Rücksichtnahme gegenüber Pflanzen und Tieren wird den SuS durch vielfältige  Aktionen deutlich und einsichtig gemacht:

  • Als Klassentiere dienen heimische Waldbewohner wie Igel oder Fuchs.
  • Draußentage‘ werden regelmäßig durchgeführt (verbindlich zehnmal im Schuljahr). Hierbei befassen sich die SuS im nahen Wald unter verschiedenen Aspekten mit den Naturthemen. Diese Themen sollen in den folgenden Jahren von den einzelnen Jahrgangsstufen ausgewählt, erprobt und schließlich in einen festen Veranstaltungskanon übernommen werden.
  • Ein Jahresprojekt wird im 3. Schuljahr durchgeführt. Die SuS beobachten  und dokumentieren den Wandel eines Baumes und dessen Umgebung im Jahreszyklus.
  • Alle vier Jahre führen wir eine Projektwoche mit dem Thema „Wald und Natur“ durch.
  • Die Wald-AG ist ein fester Bestandteil des Schullebens. In der Wald-AG wird „bisher noch Unbekanntes oder Verborgenes“ in und um die Waldschule erkundet.

Der Hausmeister zeigt in einer Führung die „versteckten“ Anlagen der Haustechnik der Schule und erklärt diese.

Die SuS untersuchen, welche Tiere und Pflanzen es auf dem Schulgelände und der Umgebung gibt. Wir beschäftigen uns damit, wie Menschen es schaffen, mit und in der Natur zu leben.

Die SuS können dabei natürlich auch fotografieren, evtl. filmen und ihre Ergebnisse präsentieren.

  • Wir bauen und pflegen Insektenhotels und beobachten regelmäßig deren Bewohner.
  • Wir nehmen an der Müllsammelaktion im Rahmen des Umwelttages  in Wermelskirchen teil.
  • Wir machen einmal wöchentlich eine Waldstunde.
  • Wir führen in unserem Baumhaus als Teil unseres grünen Klassenzimmers verschiedene Aktionen durch:
  • Erzähl- und Gesprächskreise
  • Präsentationen
  • Klangerfahrungen
  • Lesestunden
  • Hör- und Lauschaktionen
  • Malaktionen
  • Beobachtungsaufgaben, z.B. mit Ferngläsern
  • Kunstaktionen mit Naturmaterialien
  • Ausstellungen
  • Lesepause

Das Themenraster sieht folgende Aktionen vor:

(eine Aktion pro Schuljahr ist verbindlich)

    Herbst Winter Frühling Sommer
Klasse 1 Naturgut Ophoven/vor Ort: a) Biobrotbox kostenlos b)Vitamine auf     Weltreise kostenlos   Naturgut Ophoven/Opladen: z.B.Amphibien erforschen u. schützen Kosten 5,- pro Kind + Bus (je nach Schülerzahl)    
Klasse 2 Berg. Naturmobil Waldboden Kosten müssen geklärt werden   Schmetterlinge züchten  
Klasse 2/3   Baum-beob-achtung    
Klasse 3 Evt.Freilichtmuseum oder: Rollende Waldschule     Landfrauenbund (oder anderer Partner) Gesundes Frühstück  
Klasse 4 Waldjugendspiele (sofern Teilnahme möglich)       Dhünntalsperre/ Wupperverband  

Diese Aktionen werden regelmäßig evaluiert und aktualisiert.

Für unsere Waldaktionen konnten verschiedene Ansprechpartner und Unterstützer gewonnen werden.

Kooperationspartner:

  1.          Der Bergische Naturschutzverein Wermelskirchen (Herr   

Schott) bietet keine Projekte, jedoch Hilfestellung an.

  •          Der NABU bzw. die NAJU (Naturschutzjugend) bieten

kostenlosen telefonischen Austausch sowie Tipps zum

Sponsoring an. Projekte vor Ort mit dem NAJU-Mobil kosten 60€ pro Gruppenstunde + Fahrt- und Materialkosten.

  •          Die BSRB (Biologische Station Rhein-Berg/www.biostation-

rhein-berg.de) bietet mit dem Bergischen Naturmobil vor Ortähnliche Projekte über zwei Stunden pro Gruppe an. Themenangebote (Auswahl):

a) Humboldt junior – Naturerlebnis Wald,

b) Wasser marsch – an bergischen Bächen,

c) Der Boden lebt – von Milben und Nashornkäfern. Inwieweit sie kostengünstiger anbieten, muss noch erfragt werden.

  •          BAV Leppe/ METALOBON (Lindlar) bietet Projekte zum

Thema „Nährstoffkreisläufe/Kompostierung“ an. Gewünscht ist die Projektdurchführung in der Schule.

  •          Aufgaben zum Thema Wald können auch mit dem Förster

erörtert werden:

6.                    Die Baumschule FA Bosman bietet Aktionen zu

verschiedenen Themen an.

7.          Das Forstamt Bergisches Land (Wald & Holz NRW)

(bieten einmal im Jahr die ‚Waldjugendspiele‘ an)

8.          Die ‚Die rollende Waldschule‘ – Jagdverband

9.          Das Naturgut Ophoven/ Wupperverband/Dhünntalsperre

10.         ‚Naturwissenschaftlicher Verein Wuppertal‘ Schmetterlinge

selber züchten

11.         Der Landfrauenbund „Gesundes Frühstück“

12.          Der Falkner

2.1.5. Schülerparlament

Unsere Schule beteiligt die SuS an der Gestaltung der Schule in Form eines Schülerparlaments. Sie gewinnen so ein demokratisches Verständnis und gestalten aktiv „ihre“ Schule mit.

  • Mitglieder des Schülerparlaments sind die Klassensprecher aller Klassen sowie ihre Vertreter. Die Mitglieder des 1. Schuljahres nehmen erst ab dem 2. Halbjahr an den Sitzungen teil.
  • Die Schulleiterin nimmt beratend an den Sitzungen teil.
  • Die Sitzungen finden alle 4-6 mal im Schuljahr statt.
  • Die Sitzungen werden von den Vorsitzenden des Schülerparlaments mit Unterstützung durch die Schulleiterin geleitet.
  • Die Sitzungen werden protokolliert. (entweder von SuS oder von der Schulleiterin)
  • Das Schülerparlament trifft sich erstmalig zu Beginn eines Schuljahres nach den Klassensprecherwahlen.
  • Die erste Sitzung dient dem Kennenlernen der Parlamentarier, der Vorstellung der Aufgaben und der Wahl der Vorsitzenden und ihrer Vertreter.
  • Gewählt wird zunächst der Vorsitzende/die Vorsitzende und anschließend der Vertreter/die Vertreterin.

Die Themen der weiteren Sitzungen werden durch die Schülerparlamentarier festgelegt. Sie können sich aus den Themen des Klassenrates ergeben, z. B. aktuelle Probleme, Wünsche, Ideen und Verbesserungsvorschläge (Pausengestaltung, Feiern, usw.) der SuS.

Die Sitzungen haben in der Regel folgenden Ablauf:

1. Anwesenheit kontrollieren, Anwesenheitsliste wird ausgefüllt

2. Protokollführerin benennen

3. Falls notwendig: Wahlen

4. Protokoll vorlesen und ggf. genehmigen lassen

5. Positive Runde: Was hat euch in letzter Zeit gut gefallen in der Schule?

6. Rückblick: Konnten die Anträge der letzten Sitzung bearbeitet werden?

7. Was liegt an? Themenvorschläge sammeln, Reihenfolge festlegen

2.1.6. Konzept zur Pädagogischen Geschlossenheit

Die SuS brauchen verlässliche Partner und Regeln, um ihren Schulalltag gut bewältigen zu können. Verlässlichkeit heißt hierbei, dass Regeln für alle SuS gleich gelten und bei Regelverstößen auch gleiche Konsequenzen erfolgen und zwar von allen in der Schule tätigen Personen. Das Kollegium der Waldschule und die Mitarbeiterinnen der OGS verpflichten sich, dieses Konzept der Pädagogischen Geschlossenheit einzuhalten.

Konsequenzen bei körperlicher Gewalt

  1. Bei schwerer körperlicher Gewalt

Die Schulleitung wird eingeschaltet. Diese reagiert nach dem Motto: „Wer schlägt, der geht“. Das heißt, je nach Schwere erfolgt eine sofortige Suspendierung und die damit verbundene Information an die Eltern, ihr Kind abzuholen mit den nachfolgenden Ordnungsmaßnahmen oder aber die zeitweilige Versetzung in eine andere Lerngruppe ebenfalls verbunden mit den nachfolgenden Ordnungsmaßnahmen.

Nach einem Ausschluss muss sich der Schüler in jedem Fall bei allen Beteiligten entschuldigen und ein Blatt zur Reflexion des Fehlverhaltens bearbeiten. (Was habe ich gemacht? Warum ist das nicht gut? Was möchte ich an meinem Verhalten verändern? Wie mache ich es wieder gut?)

  • Bei mittelschwerer Gewalt

Da diese meist in Pausensituationen entsteht, wird ein Pausenverbot erteilt. Die SuS setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander, indem sie zum einen eine Entschuldigung schreiben oder malen und zum anderen das Blatt zur Reflexion des Fehlverhaltens bearbeiten.

  • Bei verbaler Gewalt

Auch verbale Gewalt wird nicht geduldet. In jedem Fall muss sich der Schüler für sein Verhalten entschuldigen und das Blatt zur Reflexion des Fehlverhaltens ausfüllen.

An unsere Schule wird jede Form der Gewalt geahndet. Auch Gegengewalt unterliegt den gleichen Konsequenzen.

Wir motivieren die SuS, sich gewaltlos zu wehren und im Zweifelsfall die Erwachsenen zur Streitschlichtung zu rufen.

Konsequenzen bei Unterrichtsstörungen

Bei immer wiederkehrenden Unterrichtsstörungen erfolgt eine feste Abfolge von Konsequenzen, wenn der Schüler sein störendes Verhalten nicht unterlässt:

  1. Konfrontation (Hör auf…)

– unterlässt der Schüler sein störendes Verhalten nicht…

  • Konfrontation und Ankündigung der Konsequenz- Auszeit im Nebenraum

Bei glaubhafter Entschuldigung und Unterlassen des störenden Verhaltens kann der Schüler in der Klasse verbleiben, ansonsten muss er den Klassenraum verlassen und darf erst nach entsprechender Entschuldigung wieder am regulären Unterricht teilnehmen.

– folgt der Schüler der Anweisung nicht …

  • Auszeit in einer anderen Klasse (möglichst in einer anderen Klassenstufe)

Nach einer Auszeit in einer anderen Klasse, die zeitlich bei max. 30 Minuten liegt, einer glaubhaften Entschuldigung und dem Versprechen, den Unterrichtsstoff nachzuholen, nimmt der Schüler wieder am regulären Unterricht teil.

– folgt das Kind diesen Anweisungen nicht…

  • Unterstützung bei Kolleginnen holen

Die Lehrerin, die die Klasse unterrichtet, bleibt in dieser Situation die ‘Regisseurin‘. Sie bittet ein Kind ihrer Klasse, die Lehrerin einer anderen Klasse zur Unterstützung zu holen, damit diese den Schüler mit in die andere Klasse nimmt. Außerdem werden in diesem Fall am Ende des Unterrichts die Eltern über das Fehlverhalten informiert.

– folgt der Schüler und verlässt mit der unterstützenden Lehrerin die Klasse, wird er nach einer Auszeit von max. 30 Minuten zurück in die eigene Klasse geholt und nimmt nach einer glaubhaften Entschuldigung weiter am regulären Unterricht teil.

– folgt der Schüler den Anweisungen nicht….

  • Die Schulleitung wird von der hinzugezogenen Lehrerin geholt.

Die Klassenlehrerin bleibt Regisseurin (Frau Strehlow, nehmen Sie bitte XY mit, er kann zurzeit dem Unterricht nicht angemessen folgen.)

Die Schulleiterin nimmt den Schüler mit und unterrichtet umgehend die Eltern. Es wird sofort mit den Eltern und dem Kind ein Rückkehrgespräch geführt. Sollten die Eltern nicht erreichbar sein, verbleibt der Schüler in der Obhut der Schulleiterin. Er nimmt am regulären Unterricht erst wieder teil, wenn das Rückkehrgespräch mit den Eltern erfolgt ist. Eine Entschuldigung bei allen Beteiligten ist unabdingbar.

– folgt der Schüler auch dieser Anordnung nicht…

  • Vereinzelung des Kindes

Die Klasse verlässt mit der unterstützenden Lehrerin den Klassenraum, der Schüler verbleibt mit der Klassenlehrerin und Schulleiterin im Klassenraum. Die Eltern werden per Notfallnummer zum sofortigen Erscheinen aufgefordert.

Sollten diese nicht erreichbar sein, verbleibt der Schüler und die Schulleiterin im Klassenraum, bis diese erscheinen. Im Anschluss daran werden Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.

Eine Rückkehr erfolgt je nach Ordnungsmaßnahme nach zwei bis fünf Tagen. Die Eltern werden verpflichtet, sich über den Unterrichtsstoff zu informieren und diesen täglich abzuholen und bearbeitet wieder zur Schule zu bringen. Auch hier kann der Schüler erst wieder am regulären Unterricht teilnehmen, wenn er sich glaubhaft entschuldigt hat.

Dieser Reihenfolge bei Unterrichtsstörungen folgen wir an der Waldschule seit 2016. Bis zum Ende des Jahres 2019 mussten nur die Stufen 1-3 dieser  Eskalationsschiene angewendet werden.

Klassenübergreifende Regeln in unserer Schule

1. Trinken während des Unterrichts

Die SuS dürfen jederzeit trinken

         – aus eigener Flasche am Platz und

         – ohne „Dauernuckeln“.

         – Die Flasche wird nach kurzem Trinken zurück in die Tasche

           gesteckt.

2. Kappen. Kopftücher (religiös getragene Kopftücher ausgeschlossen)  und Mützen

Die SuS dürfen keine Kappen, Kopftücher und Mützen im Klassenraum tragen. Diese verbleiben im Spind oder im Tornister.

3. Kaugummi kauen

In der gesamten Schule und auf allen Unterrichtsgängen ist das Kaugummikauen verboten.

4. Hausschuhe

Die SuS tragen im Schulgebäude Hausschuhe und stellen diese nach dem Unterricht in ihren Spind. Für die OGS muss ein zweites Paar Hausschuhe angeschafft werden.

5. Toilettengang

Die SuS dürfen während des Unterrichts einzeln auf die Toilette. Dabei dürfen die SuS der ersten Klassen jederzeit gehen und wir versuchen, die SuS mit fortschreitendem Alter daran zu gewöhnen, wenige Minuten zu warten, wenn sonst wichtige Informationen versäumt werden. Die SuS werden darauf hingewiesen, dass sie gehen dürfen, wenn es dringend ist.

Für die Toilettengänge wird eine Toilettenliste geführt, die sicherstellen soll, dass keine Verunreinigungen in den Toiletten erfolgen und die auch zu Elternberatungen herangezogen werden kann.

6. Spaßkämpfe

Spaßkämpfe sind grundsätzlich verboten.

7. Fegedienst/ Fenster schließen

Jede Klasse bestimmt einen Fegedienst, der am Ende des Schultages die Klasse von groben Verunreinigungen befreit. Das Schließen der Fenster liegt in der Verantwortlichkeit der Lehrkraft, die die letzte Unterrichtsstunde in der Klasse gibt. Sie ist ebenso für die Beaufsichtigung des Fegedienstes zuständig, sofern sie nicht noch eine weitere Stunde in einer anderen Klasse gibt. Nach Möglichkeit ist das Beaufsichtigen des Fegedienstes an die doppelt eingesetzte Lehrkraft zu delegieren. Nach Beendigung des Fegedienstes muss die Klasse abgeschlossen werden.

8. Tagesplan/Tagestransparenz

Der Tagesplan soll grundsätzlich zu Beginn der ersten Stunde aufgehängt werden.

9. Schneebälle

Das Schneeballwerfen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

10. Rutschen bei Schnee

Im Winter nutzen Kinder gerne Abhänge zum Rutschen. Aus Sicherheitsgründen ist nur ein Teil des Weges von dem oberen Schulhof Richtung Spielfläche zum Rutschen freigegeben. Ein Teil wird geräumt und gestreut, um gefahrlos in den unteren Bereich zu gelangen. Tüten und kleine Poporutscher sind erlaubt, Tellerrutscher dagegen nicht.

11. Steine

Die SuS haben bei uns vielfältige Möglichkeiten, Steine in ihr Spiel zu integrieren. Damit dabei keiner verletzt wird, ist das Werfen von Steinen generell verboten. Sonstiges Spielen sollte möglichst auf die Fläche unter dem Baumhaus beschränkt werden. Steine bleiben immer in der Nähe der Stelle, an der sie gefunden wurden. Steine werden nicht mit nach Hause genommen. Keiner hat ein Anrecht auf bestimmte Steine, diese sind Allgemeingut und können täglich neue „Freunde“ finden.

12. Arbeitsmaterial

Am Ende einer Unterrichtsstunde und bevor ein Lehrerwechsel stattfindet, wird der Schülertisch frei geräumt, die Unterrichtmaterialien in den Tornister oder in die Fächer gegeben. Das Federmäppchen kann auf dem Tisch liegen bleiben, außer wenn in der folgenden Stunde Sport erteilt wird.

Bei wiederholt fehlendem Material erfolgt ein Eintrag ins Hausaufgabenheft mit dem Hinweis auf die Unterschrift der Eltern. Erfolgt von Seiten der Eltern diese nicht, ruft die Lehrerin die Eltern an und weist auf den Eintrag und das regelmäßige Überprüfen des Hausaufgabenheftes hin. Sollte das Material weiterhin fehlen, folgt ein offizieller Brief an die Eltern und ggf. ein persönliches Gespräch.

13. Grenzen des Hofes

Unsere Waldschule hat bewusst keine Zäune. Dennoch gibt es Schulhofgrenzen. Vielfach bilden alte Baumstämme diese Grenze oder sonstige gut erkennbare topografische Gegebenheiten. Den SuS werden diese Grenzen bereits am zweiten Schultag gezeigt und natürlich wird immer wieder darauf hingewiesen. Der Lehrerparkplatz darf nicht bespielt werden. Die Grenze hierzu bilden ebenfalls Baumstämme, die entlang des asphaltierten Weges verlaufen.

14. Laufen in den Fluren

Das Laufen in den Fluren ist wegen der Verletzungsgefahr nicht gestattet.

15. Turnhalle

Die Turnhalle darf nur in Anwesenheit der Lehrkräfte betreten werden. An den Geräten darf ohne Aufforderung seitens der Lehrerinnen nicht geturnt werden. Die Umkleideräume sind sauber zu hinterlassen.

16. Aufenthalt in den Fluren

In den Fluren halten sich die SuS zum Arbeiten und Lernen sowie zum Umkleiden vor und nach der Pause und am Unterrichtsende auf. Sie verhalten sich leise, um andere nicht zu stören. Ballspiele, Seilchen springen Stelzen laufen usw. sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Die SuS verlassen das Schulgebäude nach Unterrichtsende oder zur Pause und verstecken sich nicht in Spinden oder auf der Toilette.

Die Fortschreibung und Evaluation der pädagogischen Geschlossenheit erfolgt regelmäßig jedes halbe Jahr und auch bei Bedarf in den wöchentlichen Konferenzen.

2.1.7. Bewegungsfreudige Schule

Sportunterricht und Bewegungszeit

Bewegung und Stressbewältigung sind wichtige Bausteine der gesunden Entwicklung unserer SuS.

Körperliche Aktivität trägt maßgeblich zur Entwicklung von Kindern und zur Erhaltung ihrer Gesundheit bei.

Auch in die Waldschule kommen immer mehr SuS mit motorischen Defiziten, ausgelöst durch veränderte Freizeitgestaltung wie z.B. Computer, Playstation, Fernsehen und eingeschränkte bzw. weniger kindgerechte Bewegungsräume. Dieser Bewegungsmangel in der Freizeit wirkt sich negativ auf die Gesundheit der SuS aus.

Da besonders im Grundschulalter der Bewegungsdrang der SuS noch sehr groß ist, wird der Sportunterricht im ersten Schuljahr jeweils in zwei Doppelstunden erteilt und im zweiten Schuljahr in zwei Stunden Schwimmen und einer Doppelstunde Sport.

Auch während des Klassenunterrichtes wird dem Bewegungsdrang der SuS durch Bewegungsspiele Rechnung getragen. Wenn die Sporthalle belegt ist, kann das Foyer zu Bewegungszeiten genutzt werden. Unser hervorragendes Außengelände bietet den SuS unzählige Möglichkeiten, Bewegungserfahrungen zu machen.

Förderunterricht für SuS mit mangelnden Bewegungserfahrungen und Bewegungsdefiziten: Sportförderunterricht

SuS, die über wenig oder zu geringe Bewegungserfahrungen verfügen und ängstlich in ihren Bewegungen sind, werden bei uns in kleinen Gruppen in einer zusätzlichen Sportstunde differenziert gefördert.

Sie erlangen dadurch vermehrt Erfolgserlebnisse und gewinnen Sicherheit und Selbstständigkeit für sich selbst und im Umgang mit ihrer Umwelt. Durch eine gute Körperkoordination und eine Förderung der Verarbeitung im Gehirn, durch Übungen, die die Integration der beiden Gehirnhälften fördern, können oftmals kognitive Fähigkeiten verbessert und schulisches Lernen erleichtert werden.

Teilnahme an Wettkämpfen – Sportabzeichen

Neben der Förderung von SuS mit geringer Bewegungserfahrung fördern und fordern wir die SuS, die eine besondere Begabung im sportlichen Bereich haben. Wir motivieren sie, an Grundschulwettkämpfen wie den Stadtmeisterschaften im Schwimmen, bei Fußballturnieren und bei speed4 teilzunehmen und veranstalten regelmäßig Bundesjugendspiele.

Der Erwerb des Sportabzeichens in Gold, Silber oder Bronze wird im Unterricht ermöglicht. Unsere Schule ist seit vielen Jahren unter den ersten zehn Schulen, deren SuS ein Sportabzeichen erwerben.

2.1.8. Vertretungskonzept

Verantwortlich für die Vertretungspläne: Frau Stratenwerth

Jede Lehrkraft ist verpflichtet, sich täglich bis spätestens 7.45 Uhr  oder 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn am weißen Brett zu informieren, ob es Vertretungspläne oder Änderungen von Aufsichten gibt.

Der Vertretungsplan hängt neben der Tür zum Sekretariat am weißen Brett.

Folgendes Vorgehen ist, soweit wie möglich, bei Fehlen einer Lehrkraft vorgesehen:

1. Im Vorfeld bekanntes Fehlen (z.B. bei nicht verschiebbaren  

   Arztbesuchen, Fortbildungen u.ä.)

  • frühzeitige Information an die Schulleiterin und an die Verantwortliche für den Vertretungsplan
  • Vorbereitung möglicher Unterrichtsinhalte für die vertretenden Lehrkräfte

2. Nicht vorhersehbares Fehlen (z.B. bei Erkrankung)

  • Information an die Verantwortliche für den Vertretungsplan am Vorabend
  • per Whatsapp oder auf dem AB im Sekretariat, spätestens jedoch bis 7.30 Uhr am gleichen Tag auf dem AB
  • Mögliche Unterrichtsinhalte für die Vertretungsstunden werden an die

          vertretenden Lehrkräfte weitergegeben.

Erkrankung über einen Tag hinaus

  • Information an die Verantwortliche für den Vertretungsplan bzw. ans Sekretariat sobald klar ist, dass die Fehlzeit länger andauert (möglichst bei der erstmaligen Krankmeldung, spätestens sobald bei der Krankmeldung eine zeitliche Dauer angegeben ist)
  • Bei kurzzeitigem Fehlen Weitergabe weiterer Vertretungsinhalte
  • Bei längerfristigem Fehlen Weitergabe von Unterrichtsthemen, die behandelt werden sollen

Organisatorische Kriterien der Vertretung (situationsabhängig):

  • Doppelbesetzungen durch den Sozialpädagogen werden aufgelöst.
  • Doppelbesetzungen werden aufgelöst, sofern diese nicht der LRS-Förderung und der Förderung der SuS mit abgeschlossenem AO-SF dienen.
  • Unterrichtsstunden, in denen die Sonderpädagogin in der zu vertretenden Klasse eingeplant ist, werden von der Sonderpädagogin alleine erteilt.
  • Aufteilen einzelner Klassen
  • In den 3. und 4. Klassen können die Telefonketten für den Ausfall von 5. und 6. Stunde in Gang gesetzt werden. Es muss hierbei darauf geachtet werden, dass die Information alle Eltern erreicht.
  • Ein Schüler darf nie vorzeitig ohne Information und Zusage der Eltern

nach Hause geschickt werden.

  • Nach Absprache mit der OGS können die OGS-SuS bei Unterrichtsausfall  bereits vorzeitig die OGS besuchen.
  • Mehrarbeit der Lehrkräfte
  • Bei längerfristigem Fehlen einer Lehrkraft, falls möglich, Anfordern einer Lehrkraft aus dem Vertretungspool

Informationen zum Aufteilen einzelner Klassen:

  • Die ersten Klassen dürfen erst gegen Ende des Schuljahres aufgeteilt werden. 
  • Sollte eine Kollegin aus Klasse 1 fehlen, wird jeweils eine Klasse der 

Jahrgangsstufen 2,3 oder 4 aufgeteilt.

  • Im grünen Ordner, der in jeder Klasse in der Nähe des Pultes liegen, befinden sich die Aufteilungslisten der jeweiligen Klassen.
  • Jede Klassenlehrerin teilt ihre SuS in vier Gruppen ein und erstellt laminierte Karten mit den Namen der SuS, die sich in einer Aufteilungsgruppe befinden. Auf diesen Karten wird ebenfalls vermerkt, in  welche Klasse die jeweilige Gruppe gehen soll. Die aufnehmende Lehrerin überprüft, ob alle SuS erschienen sind.
  • Für den Unterricht in der Aufteilung bekommen die Kinder Material, außerdem haben sie ein Repertoire an Freiarbeitsmaterial, das bearbeitet werden kann.
  • Auf dem Vertretungsplan wird immer vermerkt, wie lange die SuS aufgeteilt sind. Die Aufteilung einer Klasse sollte zwei Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

2.2.  Schulinterne Vereinbarungen

2.2.1.  Offene Unterrichtsformen

SuS mit ihren individuellen Vorerfahrungen angemessen zu motivieren und zu fördern ist vorrangiges Ziel unserer Waldschule. Der Unterricht soll die SuS zur Handlungsfähigkeit erziehen, d. h., sie sollen zum Mitdenken, Mitplanen, Mitgestalten, zu selbständigem Arbeiten und zum rücksichtsvollen Umgang miteinander angeleitet werden. Dazu besonders geeignet sind die offeneren Unterrichtsformen Freie Arbeit, Tages- und Wochenplan, das Lernen an Stationen, der Werkstattunterricht und das projektorientierte Lernen. Diese Unterrichtsformen haben das Ziel, den SuS mehr Freiraum zu geben und selbstbestimmtes Lernen zu ermöglichen. (z. B. Lern- und Arbeitstempo, Wahlmöglichkeit, Zeiteinteilung, Selbstkontrolle). Neben den offeneren Unterrichtsformen findet aber auch noch der eher lehrerzentrierte Frontalunterricht im Schulalltag seinen Platz. Jede Unterrichtsform hat – je nach Situation – ihre Berechtigung, und ihr Einsatz liegt in der Entscheidung der Lehrkraft.   

2.2.2. Sozialformen im Unterricht

Durch fachliches und fächerübergreifendes Lernen bahnen wir grundlegende Schlüsselqualifikationen an, die für das weitere Leben der SuS unerlässlich sind. Lern- und Leistungsvermögen, Konzentrationsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit und Kreativität kommen vor allem in angeleiteten Unterrichtsphasen sowie in der Einzelarbeit zum Tragen.

Vielfältige Kooperationsformen finden sich in unserem Unterricht wieder. In Partner- und Gruppenarbeit lernen die SuS voneinander und miteinander. Sie lernen, ihre eigenen Bedürfnisse auszudrücken und diese ebenfalls zurück zu stellen, wenn es die Situation erfordert. Teamfähigkeit ist eine wichtige Fähigkeit, die in vielen Lernsituationen für die SuS gewinnbringend sind. Nicht zuletzt fördert das regelmäßige Kreisgespräch die Kommunikationsfähigkeit.

2.2.3. Paralleles Arbeiten

Bei uns an der Waldschule arbeiten die Jahrgangsteams parallel. Sie bereiten einmal wöchentlich gemeinsam den Unterricht vor und bedenken dabei nicht nur die inhaltliche Arbeit, sondern auch die methodische. Dadurch ergibt sich immer wieder die Möglichkeit, klassenübergreifende Förder- und Fordergruppen einzurichten. Bei Ausfall der Klassenlehrerin kennt die parallel arbeitende Lehrerin den Unterrichtsstoff dieser Klasse und trägt dazu bei, dass die Vertretungslehrerin sinnvoll und effektiv mit den SuS weiterarbeiten kann.

2.2.4. Differenzierung

Kinder unterscheiden sich nicht nur durch äußere Merkmale oder bestimmte Charaktereigenschaften. Im Schulalltag werden die verschiedenen Lerntypen deutlich. Unterschiede liegen in der Lernfähigkeit und Leistungsbereitschaft, dem Lerntempo und Vorwissen, den Interessen sowie in der Konzentrationsfähigkeit der einzelnen SuS.

Unterricht darf sich daher nicht nur am Klassendurchschnitt orientieren, sondern muss die Individualität der SuS, d.h., ihre Voraussetzungen und Möglichkeiten bedenken. Dabei muss gewährleistet bleiben, dass allen SuS ein gemeinsamer Grundbestand an Kompetenzen, Kenntnissen, Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt wird. Diesem Grundgedanken Rechnung zu tragen, erfordert eine innere Differenzierung. Die Art der Differenzierung wird von der Lehrerin bestimmt. Differenzierter Unterricht begünstigt ein auf Selbstständigkeit hin angelegtes Lernen. Alle Bemühungen dienen der ermutigenden Erziehung. Sie lassen zu, dass SuS grundlegende Ziele mit unterschiedlichem Anspruch und Lerntempo sowie auf verschiedenen Wegen erreichen.

2.2.5. Förderunterricht

Förderunterricht für SuS mit geringen Deutschkenntnissen

An der Waldschule gibt es einen immer größer werdenden Teil von SuS, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Der größte Teil der SuS mit Migrationshintergrund ist gut integriert und beherrscht die deutsche Sprache angemessen.  Jedoch nimmt die Stadt Wermelskirchen wie alle andere Städte eine bestimmte Anzahl von Asylbewerber oder Flüchtlingen auf. Diese Kinder verfügen häufig über keine Deutschkenntnisse. Um ihnen den Schulalltag zu erleichtern und ihnen zusätzliche Möglichkeiten zu geben, die deutsche Sprache zu lernen, haben wir ein Konzept bei der Schulaufsicht vorgelegt, um zusätzliche Stunden zur Förderung dieser SuS zu erhalten. Wir fördern die SuS, die mit wenigen bis keinen Sprachkenntnissen zu uns kommen zu Beginn in Kleingruppen in äußerer Differenzierung, um ihnen eine Teilnahme an Ritualen zu ermöglichen. Jedoch werden sie auch vom ersten Tag an in der für sie mit Hilfe des Kommunalen Intergrationszentrums zugeordneten Klasse beschult, wenn möglich in Doppelbesetzung, bis sie sich im Schulalltag gut zurechtfinden. Anschließend wird die Doppelbesetzung speziell für die Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik genutzt. Zusätzlich finden in jahrgangsübergreifenden Gruppen gesonderte Förderung im Bereich DaZ statt.

Förderunterricht für SuS mit den besonderen Förderungsschwerpunkten LRS oder Dyskalkulie

SuS, die Schwierigkeiten in den Bereichen Lesen und/oder Rechtschreiben oder im Bereich Mathematik (Dyskalkulie) haben, werden in der Waldschule, je nach Besetzungslage, zusätzlich in äußerer Differenzierung gefördert. Dabei beginnt die Förderung früh, da sich die in den ersten Schuljahren bereits erkennbaren Wahrnehmungsproblematiken später zu einer LRS-Problematik entwickeln können. In Doppelbesetzung werden SuS durch die Förderschullehrerin im Lesen mit Unterstützung des Programmes Intra-Act gefördert.

Weitere Förderung findet individuell im Rahmen des Unterrichts statt. Um in diesem Bereich noch intensiver zu fördern, findet im Schuljahr 2018/19 und bei Bedarf darüber hinaus eine schulinterne Lehrerfortbildung zum integrativen Deutschunterricht statt, in der auch auf diese Problematik eingegangen wird.

Förderunterricht für SuS mit mangelnden Bewegungserfahrungen

(siehe unter C, Pädagogische Konzepte und Vereinbarungen Punkt 2.1.7)

Begabtenförderung

Neben der individuellen Förderung jedes einzelnen Kindes innerhalb des Klassenverbands auch durch die Anschaffung von Forderarbeitsheften wird der Stundenplan der Waldschule so gelegt, dass innerhalb einer Jahrgangsstufe klassenübergreifende Förderbänder, z.B. in Deutsch und Mathematik, durchgeführt werden können. Dafür steht den entsprechenden Fachlehrern zeitgleich eine Teamlehrerin zur Seite, so dass in Kleingruppen individuell am Thema des Unterrichts, an Übungen, oder für Leistungsstarke, an weiterführenden Inhalten gearbeitet werden kann. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Angebote für besonders begabte SuS, wie die Mathe-Forscher und für alle offen, die Schach-AG oder schulstandortübergreifende Angebote (derzeit in Zusammenarbeit mit der Schwanenschule der Dichter-Club und die Mathe-Forscher). Zu den Veranstaltungen der Kinder-Uni Wuppertal und Köln wird eingeladen.

2.2.6.  Pausengestaltung

Seit Sommer 2016 ist unser großes Außengelände fertig. Dieses bietet vielfältige Bewegungsmöglichkeiten wie gestaltete Spielflächen, Bolzplatz, naturbelassene Waldbereiche, Wiesenflächen, gestaltete Asphalt- und Pflasterflächen. Dies alles bietet den SuS zahlreiche selbsterdachte und gestaltete Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten.

Zunehmend gibt es SuS, die in der Spielfindung nicht sehr kreativ sind und daher häufig nicht wissen, wie sie ihre Pause sinnvoll nutzen können. Zu diesem Zweck wurden vom Schulverein sehr umfangreiche und gern genutzte Spielekisten angeschafft, die jährlich zu Weihnachten aufgestockt und erneuert werden.

Einige SuS benötigen Rückzugsmöglichkeiten  und suchen lieber die ruhigen Bereiche des Schulhofes auf.

2.2.7. Offener Unterrichtsanfang

Um den SuS einen ruhigen Schulbeginn zu ermöglichen, können sie schon um 7.45 Uhr die Schule betreten und sich in den Klassen beschäftigen. Sie spielen, malen, lesen, unterhalten sich oder nehmen sich Materialien für die Freiarbeit. Die Lehrerinnen sind anwesend und stehen den SuS helfend zur Verfügung. In dieser Zeit können die SuS mit ihren Lehrerinnen auch über Persönliches sprechen und so gelassener in den Unterricht gehen. Der reguläre Unterricht beginnt um 8.00 Uhr.

2.2.8. Patenschaften

Unsere Schulneulinge bekommen in ihren ersten Schultagen Paten aus den 3. Schuljahren. Die Paten helfen den Erstklässlern, sich in ihrer neuen Schule einzugewöhnen. Sie zeigen ihnen das Schulgelände und helfen ihnen, sich zu orientieren. Die SuS des 3. Schuljahres führen die neuen SuS anhand eines Laufzettels durch die Schule und machen sie mit den wichtigsten Personen und Räumen der Schule bekannt. Sie holen die Schulneulinge zur Pause in den Klassen ab und geben ihnen damit die Möglichkeit, die Schulgrenzen und die Schulregeln kennen zu lernen. Die großen Paten spielen mit den Schulneulingen und zeigen so, welche Spielmöglichkeiten es auf unserem Außengelände gibt.

Nach Möglichkeit begleiten die Paten die Schulneulinge zum Bus.

2.2.9. Deutschunterricht an der Waldschule

2.2.9.1. Schreibzeit an der Waldschule

Im Hinblick auf die Thematik ‘Gute Aufgaben im Deutschunterricht‘ nahm unser Kollegium im Schuljahr 2018/19 an der schulinternen Fortbildung  „Vom Schreiben zum Rechtschreiben“  mit den Moderatorinnen Nathalie Bors und Heike Wagner vom Kompetenzteam NRW teil.

Während eines Ganztages und drei Nachmittagsterminen befassten wir uns mit den Voraussetzungen für einen guten Schreib- und Rechtschreibunterricht, tauschten uns über „Gute Aufgaben“ aus und erprobten praktische Beispiele.

Am Ende der Veranstaltung kamen wir zu der kollegiumsinternen Vereinbarung einer regelmäßig stattfindenden wöchentlichen Schreibzeit in allen Jahrgangsstufen. Gemeint ist ein ganzheitliches und schülerorientiertes Konzept zur Animation und Entwicklung von Schreibaktivitäten, durch das sich die Kinder zunehmend und umfangreich Kompetenzen im Umgang mit Sprache und Schriftsprache aneignen.

Im Sinne eines integrativen Deutschunterrichts werden durch eine regelmäßige Schreibzeit alle Bereiche des Lehrplans abgedeckt. Ihr Kern bildet das Schreiben in einem eigenen Schreibbuch (Schreibschatz). Die Kinder entdecken Schreiben für sich persönlich und verfassen Texte individuell auf ihrer jeweiligen Schreibstufe.

Das Kollegium einigte sich auf folgenden Ablauf der Schreibzeit:

Texte planen und verfassen:

  •   Entwickeln eigener Ideen
  •   Schreiben der Texte im Schreibbuch
  •   Überprüfen der eigenen Texte auf Rechtschreibung
  • Besprechung eigener und fremder Texte in der Schreibkonferenz
  • Überarbeitung der eigener Texte

Aufbereitung der Texte für die Veröffentlichung

  • Abgabe der eigenen Texte
  •  letzte Kontrolle durch Lehrkraft
  • Schönes Abschreiben und Gestalten der Texte
  • Üben des Lesevortrags
  • Autorenlesung

Veröffentlichung des Textes

  • Veröffentlichung der Texte im Ordner

Bei den Kindern unserer Schule ist die Schreibzeit durchweg sehr beliebt. Nicht zuletzt erfahren sie hier, dass ihr Können als Ausgangspunkt des Lernens genommen wird und nicht eine festgelegte Norm, an der ihre Texte gemessen werden.

Aus dem Unterricht heraus ergeben sich für uns als Lehrende zurzeit immer wieder neue Reflexionsanlässe, die in einem regelmäßigen gemeinsamen Austausch evaluiert und ggf. modifiziert werden.

2.2.9.2. Rechtschreibunterricht an der Waldschule

Die Vermittlung von Rechtschreibkompetenz gehört zu den wichtigen Aufgaben in der Grundschule und schafft eine Grundlage für einen individuell erfolgreichen Bildungsweg der Kinder. So bedarf es eines systematischen und anregenden Rechtschreibunterrichts, der vermittelt, dass richtiges Schreiben machbar, sinnvoll und notwendig ist (siehe Hinweise und Materialien für einen systematischen Rechtschreibunterricht in der Primarstufe in NRW). Das Rechtschreiblernen in der Grundschule geschieht in einem aktiven, durch Beispiel, Reflexion und Anleitung unterstützten Prozess. Durch den vielfältigen Umgang mit Wörtern, durch Vergleichen, Nachschlagen im Wörterbuch und Anwenden von Regeln werden Rechtschreibstrategien erworben. Über verschiedene Arbeitstechniken entwickeln die SuS ein Rechtschreibgespür (siehe Lehrplan Deutsch).

Folgende Bausteine müssen hierbei gleichwertig berücksichtigt werden:

  • Richtigschreiben beim Textschreiben lernen
  • Rechtschreibphänomenen auf den Grund gehen
  • Wörter sichern durch sinnvolles Üben

Indem diese drei Bausteine ineinander greifen und sich ergänzen, machen sie einen systematischen und ausgewogenen Rechtschreibunterricht aus und sollten regelmäßig im Deutschunterricht thematisiert werden. Rechtschreibunterricht hängt also zum einen mit dem Bereich „ Texte schreiben“ zusammen und ist zum anderen eng mit dem Bereich „Sprache und Sprachgebrauch untersuchen“ verbunden.

Der Rechtschreibunterricht an der Waldschule ist so angelegt, dass die drei oben aufgeführten In der Waldschule möglichst gleichwertig berücksichtigt werden und regelmäßig zum Tragen kommen. Den SuS werden in der regelmäßig wöchentlich stattfindenden Schreibzeit vielfältige Schreibanlässe angeboten. Ist der Schreibprozess eines Textes abgeschlossen, werden sie dazu angeregt, ihre eigenen Texte hinsichtlich der Rechtschreibung zu kontrollieren und zu überarbeiten (Markieren von Wörtern/ Überprüfen hinsichtlich bestimmter Rechtschreibphänomene/ Überprüfen von hinten nach vorne). Dabei muss vermittelt werden, dass der Umgang mit den eigenen Fehlern als selbstverständlicher Bestandteil des Schreibens angesehen wird. Darüber hinaus werden in regelmäßig stattfindenden Rechtschreibgesprächen mit der ganzen Klasse und in Rechtschreibkonferenzen bestimmten Rechtschreibphänomenen und Strategien auf den Grund gegangen. Des Weiteren werden Wörter in vielfältigen Übungssituationen gesichert. Hierzu bietet u.a. das Spracharbeitsheft verschiedene Methoden und differenzierte Aufgaben an.

In unserem Rechtschreibunterricht verwenden wir z.Zt. folgende grundlegende Arbeitstechniken und Arbeitsgrundlagen:

  • die Schreibschatzbücher, in welche die SuS ihre eigenen Texte schreiben
  • eine Wörterliste mit ausgewähltem Wortmaterial, welches die rechtschriftlichen Phänomene und Themenwörter des jeweiligen Kapitels umfasst
  • die „Quiesel-Karte“, die sowohl ein fehlerfreies Abschreiben als auch eine systematische Korrektur selbst geschriebener Wörter und Texte thematisiert
  • ein Methodenheft, welches die Verwendung von Arbeitstechniken darstellt und erklärt
  • die „Profikarte“ für ein individualisiertes Rechtschreibtraining, das jedem einzelnen Kind die gezielte Bearbeitung seiner Rechtschreibschwächen erlaubt
  • die Rechtschreibhelfer mit den Fresch-Symbolen, mit der Rechtschreibstrategien kontinuierlich geübt werden

Über die beschriebenen Bausteine hinaus, ist sowohl im Anfangsunterricht als auch während des gesamten ersten Schuljahres eine systematische Lernbeobachtung der SuS erforderlich. Ungewöhnliche Lernbedingungen einzelner Kinder sollten möglichst früh entdeckt werden, damit geeignete Hilfen und Lernangebote greifen können.

Neben einer kontinuierlichen Beobachtung aller schriftlichen Produktionen der Kinder, führen wir folgende Beobachtungen verbindlich in Klasse 1 durch:

  • In den ersten Schulwochen: „Das leere Blatt“
  • Im Verlauf des Schuljahres zu verschiedenen Zeitpunkten: „Die Bild-Wort-Aufgabe“

Mit der 2019 herausgebrachten Handreichung für einen systematischen Rechtschreibunterricht in der Primarstufe wird ein Rechtschreibgrundwortschatz für die Grundschulen eingeführt. Damit ergibt sich für uns die Aufgabe, in weiteren zeitnahen Fachkonferenzen Deutsch daran zu arbeiten, diesen Rechtschreibgrundwortschatz mit unserer bisherigen Wörterliste zu vergleichen und diese ggf. zu ändern und zu erweitern. Des Weiteren gilt es, sich mit den in der Handreichung dargestellten unterschiedlichen Hilfestellungen für die Unterrichtsgestaltung intensiv zu befassen und von uns bisher noch nicht berücksichtigte Methoden, Aufgaben und Spiele in unseren bisherigen Rechtschreibunterricht zu integrieren.

2.2.10. Feedbackkultur an der Waldschule

Rückmeldungen (Feedback) benötigen wir, um unsere Wirkung auf andere Personen besser einschätzen zu  können, um einen Abgleich mit unserer Selbstwahrnehmung vornehmen zu können, um eine Einschätzung von außen zu erhalten, um uns orientieren zu können oder um zu lernen. Darüber hinaus können wir mit Feedback eine Einschätzung bzw. eine Meinung zu unserem „blinden Fleck“ erhalten, also zu den Dingen, die wir an uns nicht wahrnehmen können oder nicht wahrnehmen wollen. Dies hilft uns, zu lernen und mit unserer Umwelt besser – verständnisvoller  – umgehen zu können. Rückmeldungen im Alltag sind Teil unserer zwischenmenschlichen Kommunikation und sie erfolgen meist spontan (vgl. Feedbackkultur in der Praxis, Christoph Maitzen). Regelmäßiges und ehrliches Feedback bringt jeden persönlich weiter.

Durch regelmäßig eingeholtes Feedback können Schwachstellen im Unterricht aufgedeckt und Unterrichtsinhalte verbessert werden. Außerdem werden die SuS ernst genommen, denn sie erhalten die Möglichkeit, sich konstruktiv zum Unterricht zu äußern und sich aktiv an der Unterrichtsentwicklung zu beteiligen. Feedback hilft dabei, eigene Erlebnisse noch einmal Revue passieren zu lassen und sich selbst kritisch zu hinterfragen. Mit dem Feedback der SuS erfahren die Lehrkräfte, wie der Unterricht wahrgenommen von ihnen wird. Feedback ermöglicht das Abgleichen der Wahrnehmung des Lehrenden mit der Wahrnehmung der SuS und hilft so, die Stärken und Schwächen des eigenen Unterrichts zu identifizieren. Feedback gibt außerdem eine Information über erbrachte Leistungen oder gezeigtes Verhalten. Diese Rückmeldungen zielen darauf ab, einen Lernzuwachs zu erzeugen und das Lernen zu verbessern. Sie werden geplant und systematisch gegeben oder eingefordert, wobei sie trotzdem freiwillig gegeben werden soll. Personen, die sich im unterrichtlichen Kontext Rückmeldungen geben können, sind Schüler und Lehrkräfte.

Man unterscheidet hierbei vier verschiedene Feedback-Geber-Nehmer-Konstellationen. Alle führen letztlich zur Unterrichtsevaluation.

Lehrer-Schüler-Feedback

Dies ist wohl die traditionellste Methode der Rückmeldung, häufig in mündlicher Form oder schriftlich in der Regel im Zusammenhang von Lernzielkontrollen oder Klassenarbeiten. Die Lehrkraft gibt darüber hinaus Feedback zu Lernprodukten (kleine Texte, Kurzgeschichten, Zusatzaufgaben, schriftliche Hausaufgaben usw.). Besonders diese Rückmeldungen fließen in den Lernprozess ein. Mögliche Ziele dieser Form sind:

  • SuS erhalten eine Fremdeinschätzung bezogen auf ihre Leistungen, Lernprodukte und den Lernprozess
  • SuS erhalten durch die Rückmeldung eine Orientierung zu ihrem Lernweg
  • Das Bedürfnis der SuS nach Rückmeldung zum Kompetenzzuwachs wird berücksichtigt, die SuS sollen dadurch gefördert und motiviert werden
  • SuS erhalten Ermutigung und Zuversicht zur Stärkung ihres Selbstvertrauens
  • Die Lehrkraft erhält über die Art und Weise, wie die SuS Rückmeldungen aufnehmen und mit ihnen umgehen, Informationen zum Lernprozess

Schüler-Lehrer-Feedback

Unter Schüler-Lehrer-Feedback wird jede systematische Rückmeldung von SuS an die Lehrkraft bezogen auf deren unterrichtliches Handeln und den Unterricht verstanden. Dies ist eine Möglichkeit, den Unterricht mit den Augen der Lernenden zu sehen. Er sollte ohne viel Zeitaufwand und zeitnah durchgeführt werden. Rückmeldungen der SuS können dazu dienen:

  • eine Einschätzung zu dem unterrichtlichen Handeln der Lehrkraft zu erhalten und das Handeln aus der Perspektive der SuS sichtbar zu machen
  • das unterrichtliche Handeln und die Professionalität der Lehrkräfte zu verbessern
  • die Lern-Lern-Prozesse im Unterricht zu verbessern und weiterzuentwickeln
  • die SuS in die Gestaltung von Unterricht einzubeziehen und damit stärker für das Lernen verantwortlich zu machen
  • die Schüler-Lehrer-Beziehung zu verbessern

Damit Schülerfeedback erfolgreich genutzt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen geklärt werden:

  • ehrliche Absichten der Lernenden
  • offene Haltung der Lehrkraft
  • gegenseitiger Respekt
  • Bereitschaft zur Veränderung bei allen Beteiligten

Folgende mögliche Feedbackmethoden in Bezug auf Schüler-Lehrer-Feedback verwenden wir im Unterricht:

Fragebogen, Zielscheibe, römisches Urteil, Meinungslinie, Blitzlicht, punktuelle Abfragen, Vier-Ecken-Methode, Achsendiagramm, schriftliches Schüler-Lehrer-Feedback, Lerntagebuch

Schüler-Schüler-Feedback

SuS geben sich zu vielen Gelegenheiten Rückmeldungen. Mit dem Schüler-Schüler-Feedback ist hier jedoch die systematische Rückmeldung von SuS bezogen auf ein Lernprodukt oder den Lernprozess gemeint. Möglicher Nutzen dieser Methode ist:

  • eine Rückmeldung aus der Perspektive der SuS zu erhalten
  • SuS eine Fremdeinschätzung auf Augenhöhe und in der Sprache der Lernenden zu ermöglichen
  • SuS die Möglichkeit zu geben, die Rolle als Expertin bzw. Experte wahrzunehmen und auszufüllen
  • das Bedürfnis der SuS nach Rückmeldung zum Kompetenzzuwachs und das Bedürfnis nach sozialer Eingebundenheit zu berücksichtigen und dadurch die SuS zu motivieren
  • die Schüler-Schüler-Beziehung und damit die Lernatmosphäre zu verbessern

Folgende mögliche Feedbackmethoden in Bezug auf Schüler-Schüler-Feedback verwenden wir im Unterricht:

Fragebogen, Zielscheibe, römisches Urteil, Blitzlicht, Meinungslinie, Rückmeldung zu Präsentationen, Checkliste, Vier-Ecken-Methode, Achsendiagramm. Die Schreibkonferenz im Rahmen der „Schreibzeit“ zur Textüberarbeitung ist ebenfalls fest installiert.

Selbstfeedback – Selbsteinschätzung

Jede Rückmeldung, die ein Lernender sich selbst über seine erbrachte Lernleistung oder seinen Lernprozess gibt, soll hier als Selbstfeedback verstanden werden. Sich und seine Leistungen selbst einschätzen zu können und darüber nachzudenken, ist ein Teil der Selbstreflexion.

Folgende Absichten können mit dem Selbstfeedback verbunden sein:

  • eine eigene persönliche Sicht auf die Dinge und damit Einschätzung zu gewinnen
  • sich kritisch seines Könnens zu vergewissern
  • das Bedürfnis der SuS nach Autonomie zu berücksichtigen und sie dadurch zu motivieren
  • sich selbst als Expertin oder Experte seines Lernens zu erfahren und wahrzunehmen
  • das Lernen auf der Ebene Selbstregulation zu fördern
  • die Beziehung zu sich selbst sowie zu den eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verbessern

Folgende mögliche Feedbackmethoden in Bezug auf Selbstfeedback verwenden wir im Unterricht:

Zielscheibe, Meinungslinie, Lerntagebuch, Checkliste, Selbsteinschätzungs-bögen.

Lerntagebuch

Einen besonderen Stellenwert in der Feedbackkultur der Waldschule stellt das Lerntagebuch dar. Hier vermischen sich die verschiedenen Feedback-Konstellationen. Die SuS bekommen individuelle Rückmeldungen zum Lernverhalten, zu möglichen Aufgaben, zu wichtigen Leistungsschritten und zu möglichen Lernvorhaben. Ab Mitte des Schuljahres 2019/20 haben wir dieses Feedbackmittel in den Klassen 2 bis 4 eingeführt. Hierzu haben wir uns für ein Spiralbuch im Format DinA5 entschieden, das jedem Kind zur Verfügung steht. Zusätzlich zu den eigenen Eintragungen der SuS können Fragebögen, Selbsteinschätzungen usw. eingeklebt werden.

Auf folgende erste drei Feedbackinhalte haben wir uns zunächst geeinigt:

  • Wochen-/Monatsziel – bezüglich Sozialverhalten, Lernverhalten oder Lerninhalte
  • Feedbackbogen zum Thema: Wie geht es mir in meiner Klasse
  • Reflektion inhaltlicher Aspekte, z.B. mit der 3-2-1-Methode

Daneben haben die SuS die Möglichkeit, individuelle und für sie wichtige Eintragungen vorzunehmen. Das Lerntagebuch ist darüber hinaus ein geeignetes Mittel zu Kommunikation zwischen Lehrkraft und Schulkind. Das Lerntagebuch verbleibt in der Schule. Die Eltern erhalten die Möglichkeit der Einsicht, sollten jedoch nichts korrigieren oder eintragen.

D. Schulentwicklung

1. Schulentwicklung der letzten Jahre seit Umzug in das Waldschulgebäude

Durch den Umzug in das neue Gebäude wurde es möglich, weitere  Lernräume außerhalb des Gebäudes in den Unterricht einzubeziehen. Hierzu entwickelte die Schule in den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 ein Waldkonzept.

Der zweite Schwerpunkt der Arbeit lag im Schuljahr 2016/17 in der Erstellung eines Gesamtkonzeptes „Pädagogische Geschlossenheit“ mit Hilfe externer Moderatoren. In einem ersten Arbeitsschritt wurde eine Abfolge der Konsequenzen bei Unterrichtsstörungen erarbeitet.

Im Schuljahr 2017/18 wurde im Bereich „Pädagogische Geschlossenheit“ ein klassenübergreifendes Regelwerk erstellt, das als Basis für alle Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen der OGS im pädagogischen Bereich verbindlich ist.

Nach Einrichtung einer Steuergruppe im Schuljahr 2017/18 erfolgte durch diese eine Abfrage der Fortbildungs- und Arbeitsthemen für die Schulentwicklung. Als erste Fortbildungsthemen wurden gewünscht:

  • die kognitive Aktivierung im Deutschunterricht (analog zu den herausfordernden Aufgabenstellungen im Mathematikunterricht)
  • eine Hilfe bei der systematischen Schulentwicklung
  • das Lernen in inklusiven Lerngruppen
  • ein Teilzeit- und Vollzeitkonzept

Die Kontaktaufnahme mit dem KT erfolgte zweigleisig:

a)    Kontaktaufnahme mit Frau Bors für das Fach Deutsch und

b) Kontaktaufnahme mit verschiedenen Schulentwicklern, die im Fortbildungskatalog angegeben wurden.

Der Kontakt mit Frau Bors war erfolgreich. Aus Termingründen konnte ein erster Fortbildungstag jedoch erst im September 2018 erfolgen.

Die Kontaktaufnahme mit verschiedenen Schulentwicklungsfachleuten war bislang noch nicht erfolgreich, da diese entweder nicht für unseren Bereich zuständig waren oder keine gemeinsamen Termine gefunden werden konnten.

Im Schuljahr 2018/19 fanden insgesamt vier Fortbildungstage im Bereich kognitive Aktivierung im Deutschunterricht statt:

  • Vom Schreiben zum Rechtschreiben
  • Schreibzeit
  • Leistungsbewertung in der Schreibzeit.

Ebenfalls im Schuljahr 2018/19 arbeiteten wir an unserem Thema „Pädagogische Geschlossenheit“ weiter. Bedingt durch Fragen, die die neuen Kolleginnen stellten, wurde deutlich, dass in einem immer größer werden Kollegium nicht alle Aufgaben, Aktionen und Verfahrensweisen mündlich kommuniziert werden können. Daher erarbeiten wir einen Katalog „Waldschule von A bis Z“, der diese wichtigen Informationen in schriftlicher Form darlegt.

2. Planung der Schulentwicklung

Für das Schuljahr 2019/20 werden wir uns dem Bereich Schulentwicklung widmen. Folgende Aspekte stehen für uns im Vordergrund:

  • Ist-Stand-Ermittlung
  • Begleitung bei einem oder mehreren Entwicklungsschritten
    • Arbeit in multiprofessionellen Teams
    • systematische Evaluation
  • Erstellen eines Teilzeit- und Vollzeitkonzeptes auf der Grundlage der Funktionsliste und des Kataloges „Waldschule von A bis Z“

Diese Planung wurde durch die Ankündigung der QA verändert, da diese genau unser Arbeitsvorhaben „Ist-Stand-Ermittlung“ genau analysiert.

Wir werden in diesem Schuljahr durch die Qualitätsanalyse eine systematische Rückmeldung zu unserer Arbeit erhalten. Deshalb wurde unsere Schulentwicklungsplanung angepasst.

Eine gute Analyse des Ist-Standes werden wir durch die QA erhalten und danach die nächsten Entwicklungsziele vereinbaren. Wichtig zur Zeit erscheinen uns jedoch weiterhin folgende Punkte:

  • Begleitung bei einem oder mehreren Entwicklungsschritten
  • Arbeit in multiprofessionellen Teams
  • systematische Evaluation
  • Feedback

Dieser Punkt ergab sich aus den Fragestellungen zur QA wurde von Seiten des Kollegiums, die eine Rückmeldung zum Feedback in der Waldschule wünschten.

Weitere Entwicklungsbereiche ergeben sich durch die Arbeit im Schuljahr 2019/20 mit Unterstützung der Berater der QA und der nachfolgenden Zielvereinbarungsgespräche.

Im Schuljahr 2020/21 werden wir im Bereich „Lernen in inklusiven Lerngruppen“ arbeiten und das Teilzeit/Vollzeitkonzept überarbeiten.

3. Fortbildungsplanung

3.1. Ziele und Bedeutung von Fortbildung an der Waldschule

„Stillstand ist Rückschritt.“

Aus diesem Zitat von Rudolf von Bennigsen-Foerder ergibt sich für uns die große Bedeutung von Lehrerfortbildung für die Schulentwicklung. Sich stetig ändernde gesellschaftliche Anforderungen, neue Erkenntnisse über erfolgreiches Lehren und Lernen, sich wandelnde Entwicklungsbedingungen von SuS und neue technologische Herausforderungen verlangen von Lehrerinnen und Lehrern ihr Wissen, Können und schulisches Handeln den sich ändernden Bedarfen für die schulische Arbeit kontinuierlich anzupassen. Zur Stärkung der Leistungsfähigkeit von Schule kommt der Lehrerfortbildung eine besondere Rolle zu. Sie unterstützt die Lehrerinnen und Lehrer bei der Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und pädagogischen Kompetenz und fördert so die Weiterentwicklung des Unterrichts und der Arbeit der Schule. Fortbildungen haben vorrangig zwei Aufgaben zu erfüllen. Zum einen sollen sie den Einzelnen voranbringen und seine Professionalität stärken, zum anderen den gemeinsamen Schulentwicklungsprozess systematisch fördern und gestalten. Zusammengefasst ergeben sich daraus die drei übergeordneten Ziele, deren Ebenen sich im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen oft überschneiden:

  • Unterstützung der Lehrkräfte bei der Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenz (Personalentwicklung)
  • Sicherung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität (Unterrichtsentwicklung)
  • Stärkung der Leistungsfähigkeit unserer Schule (Schulentwicklung)

Die Fortbildungsplanung ist somit vorrangig schulintern und arbeitsplatzbezogen ausgerichtet. Das folgende Konzept beschreibt die schulinternen Strukturen und Verfahrensabläufe, die die Waldschule nutzt, um eine nachhaltige und konkrete Fortbildungsplanung zu erstellen.

3.2. Rechtliche Grundlagen

3.2.1. Schulgesetz

Folgende Auszüge aus dem Schulgesetz für NRW vom 15.02.2005 (SchulG NRW) bildet die gesetzliche Grundlage speziell für die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer des Landes:

  • Die Lehrerinnen und Lehrer wirken an der Gestaltung des Schullebens, an der Organisation der Schule und an der Fortentwicklung der Qualität schulischer Arbeit aktiv mit. Sie stimmen sich in der pädagogischen Arbeit miteinander ab und arbeiten zusammen. (§57 Abs. 2)
  • Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird. (§57 Abs. 3)
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz gemäß § 68 Abs. 3 Nr. 3 beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung und wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist nach § 69 Abs. 2 zu beteiligen. (§59 Abs. 6)
  • Die Lehrerkonferenz entscheidet über Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters. (§68 Abs. 3/3)

3.2.2. Allgemeine Dienstordnung

Folgende Rahmenbedingungen werden durch die Allgemeine Dienstordnung vorgegeben:

  • Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (§57 Absatz 3 SchulG, § 17 LVO). Dabei ist das Schulprogramm zu berücksichtigen. (§11 Abs. 1)
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin und entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze (§68 Absatz 3 Nummer 3 SchulG) über Angelegenheiten der Fortbildung. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist an der Auswahl zu beteiligen (§59 Absatz 6 SchulG). Sofern schwerbehinderte Lehrerinnen oder Lehrer von der Auswahlentscheidung betroffen sind, ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§178 Absatz 2 SGB IX). (§11 Abs. 2)
  • Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird (§ 57 Absatz 3 Satz 2 SchulG). (§11 Abs. 3)
  •   Schulen können mit Zustimmung der Schulkonferenz zwei Unterrichtstage pro Schuljahr zur schulinternen Fortbildung für das gesamte Kollegium (Pädagogischer Tag) verwenden. Einer dieser Tage ist thematisch-inhaltlich in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit der zuständigen schulfachlichen Aufsicht zu gestalten. Die Fortbildungstage sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen. Für die Schülerinnen und Schüler ist der Pädagogische Tag ein Studientag, an dem von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden. Bei Schülerinnen und Schülern in einem Ausbildungsverhältnis sind die Ausbildungsbetriebe frühzeitig über den Pädagogischen Tag zu informieren. Sofern keine anderslautenden Absprachen mit den Ausbildungsbetrieben getroffen werden, nehmen die Schülerinnen und Schüler an diesem Tag an der betrieblichen Ausbildung teil. (§11 Abs. 4)
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Verwendungsnachweis für das zur Umsetzung der Fortbildungsplanung nach Maßgabe des Haushalts bereitgestellte Fortbildungsbudget. (§11 Abs. 5)

3.2.3. Referenzrahmen Schulqualität in NRW

Dazu konkretisiert der Referenzrahmen wie folgt:

  • Die schulische Fortbildungsplanung orientiert sich an den Vorgaben, den Zielsetzungen und Aufgabenstellungen der Schule sowie an den Qualifikationen und Entwicklungsbedarfen des Personals.
  • Die Fortbildungsplanung ist an den Aufgaben und Zielperspektiven der Schule sowie an Ergebnissen schulinterner und externer Evaluation orientiert.
  • Die Schulleitung bewirtschaftet das Fortbildungsbudget nach Maßgabe des schulischen Fortbildungskonzepts und legt Rechenschaft über die Verausgabung der Mittel ab.
  • Die Schulleitung achtet darauf, dass die Lehrkräfte und die weiteren pädagogischen Fachkräfte sich regelmäßig zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer fachlichen und überfachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten fortbilden.
  • Die Schulleitung unterstützt die Entwicklung von Fortbildungsstrukturen im Sinne professioneller Lerngemeinschaften.
  • Lehrkräfte übernehmen Verantwortung für die Erhaltung und die weitere Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten, indem sie sich fortbilden–auch im Selbststudium.
  • In der Schule findet ein Austausch über Positionen und Ergebnisse der aktuellen professionsbezogenen Forschung und Diskussion statt.
  • Die Schule legt bei ihrer Fortbildungsplanung Wert auf längerfristige Beratung und Begleitung der Schule.
  • Bei der Fortbildungsplanung steht die Fortbildung im Team bzw. die schulinterne Fortbildung im Vordergrund.
  • Erkenntnisse aus allen Fortbildungsmaßnahmen fließen systematisch in die schulische Arbeit ein.
  • Impulse aus der Lehrer-und Lehrerinnenausbildung werden systematisch aufgegriffen und für die schulische Arbeit nutzbar gemacht.
  • Es gibt gemeinsame Fortbildungen von Lehrkräften und von Fachkräften außerschulischer Partner. Schulen kooperieren im Rahmen ihrer Fortbildungsaktivitäten mit kommunalen Partnern, ggf. mit den regionalen Bildungsbüros, den Schulnetzwerken und der örtlichen Wirtschaft (z. B. Betriebspraktika für Schulleitung und Lehrerschaft).

3.3. Fortbildungsplanung

Die Fortbildungsplanung benennt die Bedarfe, die Maßnahmen, die angestrebten Ziele, die teilnehmenden Personen sowie die Kosten. Sie richtet sich an den Entwicklungszielen unserer Schule, die sowohl in der Abschluss- als auch Eröffnungskonferenz eines Schuljahres vorgestellt werden. Im Prozess der Fortbildungsplanung prüft das Kollegium, welche Kompetenzen unzureichend vorhanden sind und welche Kompetenzen vermittelt werden müssen, damit alle Lehrerinnen und Lehrer sowie alle pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Qualitätsentwicklung der Schule beitragen können. Die Planung enthält auch eine zeitliche Einordnung sowie die Beschreibung von Erfolgskriterien in Bezug auf die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Fortbildungsmaßnahme.

3.3.1. Verantwortlichkeiten

Die Fortbildungsplanung obliegt der Schulleitung und der Steuergruppe zu der auch die Fortbildungsbeauftragte zählt.

3.3.2. Ermittlung des Bedarfs

Bei der Ermittlung des Fortbildungsbedarfs finden folgende Bedarfsebenen Berücksichtigung:

  • Schule als System
  • Einzelne Mitglieder des Kollegiums

Die Bedarfsermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung, einer Abfrage im Kollegium (siehe Anlage 1) und der Vorgaben der Bezirksregierung.

3.3.3. Festlegung des Bedarfs

Die Ergebnisse der Bedarfsermittlung werden im Anschluss an die Abfrage von der Steuergruppe und der Schulleitung besprochen, analysiert und nach Priorität geordnet.

  • Was ist besonders wichtig?
  • Womit möchten wir beginnen?
  • Was ist für unsere Schule/ für unsere Kollegium förderlich?
  • Was könnte eine hohe Hebelwirkung haben?
  • Kann ein Thema intern abgedeckt werden?

Es wird eine Zeitschiene erstellt und die Ressourcen werden überprüft. Die Ergebnisse werden der Lehrerkonferenz vorgestellt.

3.3.4. Konkrete Planung von Angeboten

Bei der konkreten Planung von Fortbildungen werden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Schulinterne oder schulexterne Fortbildung

Die schulinterne Fortbildung richtet sich an das Gesamtkollegium. An schulexternen Fortbildungen nehmen einzelne Personen des Kollegiums teil. Diese fungieren im Anschluss als Multiplikatoren. Für die Schulentwicklungsarbeit bevorzugen wir schulinterne Fortbildungen.

  • Fortbildungsetat
  • Wahl des Anbieters

Kompetenzteam des RBK, externe Anbieter

  • Vorgespräche mit Moderatoren

In einem Vorgespräch werden die genauen Inhalte festgelegt.

  • Organisation der Durchführung

Terminierung des Pädagogischen Tages, Beantragung beim Schulamt, Bereitstellung der Räumlichkeiten und der technischen Ausstattung

3.3.5. Umsetzung der Angebote

Die Fortbildungsbeauftragte, die Steuergruppe sowie die Schulleitung überprüfen am Fortbildungstag, ob die Absprachen des Vorgesprächs eingehalten werden.

3.4. Evaluation der durchgeführten Fortbildungen

Nach der Durchführung der Fortbildung findet zunächst meist ein informeller Austausch statt. Im Rahmen unserer Arbeit an einer systematischen Evaluation wurde im Schuljahr 2019/20 zur Evaluation von Fortbildung ein Abfragebogen entwickelt. In einer folgenden Lehrerkonferenz erfolgt dann mit diesem Bogen eine schriftliche Abfrage (siehe Anlage 2).

3.5. Transferphase

Im Anschluss an die Fortbildung werden verbindliche Absprachen über folgende Aspekte der Erprobung getroffen:

  • Welchen Einfluss nehmen Inhalte der Fortbildung auf unsere

Schulentwicklung?

  • Welche Inhalte werden im Alltag erprobt?
  • Welche Voraussetzungen müssen für die Erprobung geschaffen werden?
  • Wer übernimmt vorab welche Aufgaben?
  • Wie lange dauert die Erprobungsphase?
  • Welche Aspekte werden nach der Erprobungsphase reflektiert?
  • Wann erfolgt die Reflexion?

Im Anschluss an die Erprobung erfolgt die Reflexion. Gegebenenfalls wird ein weiterer Erprobungszeitraum festgelegt. Wenn Einigung über die Inhalte und Umsetzung geschaffen wurde, erfolgt die Festschreibung im Schulprogramm. Die schulprogrammatische Festschreibung sorgt für Transparenz und sichert die Verbindlichkeit.

3.6. Evaluation der Fortbildungsplanung

Neben der Evaluation der Fortbildungsveranstaltungen ist es wichtig, einzuschätzen, wie die Planung der Fortbildung zu beurteilen ist. Die Qualität der Umsetzung ist dabei zu prüfen, um daraus Konsequenzen abzuleiten. Folgende Fragen sind dabei von Bedeutung:

  • Waren die Beteiligungsmöglichkeiten der Kolleginnen und Kollegen bei der Abfrage ihrer Fortbildungswünsche ausreichend?
  • In wie weit konnten die Fortbildungen die Schulentwicklung fördern?
  • Waren die Fortbildungsmaßnahmen eine Unterstützung in der Bewältigung der gestellten Aufgaben und Ziele?
  • Welche Relevanz hatte die Themenwahl der Fortbildungsveranstaltungen für die Schulentwicklung?
  • Waren die Fortbildungsmaßnahmen eine Unterstützung in der Bewältigung der Zielvereinbarungen?


3.7. Übersicht über Themen der Fortbildungen der letzten Jahre
Systemische Fortbildungen
Entwick-lungsziele im Rahmen der Schul-programm-arbeit Entwicklungsmaßnah-men zur Reali-sierung der Ziele? Fortbildungs-ziele? Ziel-gruppe? durchgeführte Fobi Maßnahme / Veranstaltung? Fortbildner? Zeitraum/ Stunden- umfang Transfer/ Nutzung/  Kommunika- tion  im Kollegium ? Evaluation der Fort-bildung?
1.  Konzept zur Pädago-gischen Geschlossenheit Fortbildungen im Schuljahr 2016/ 17, danach fortlaufend Konzept an das sich alle in der Schule tätigen (lehrend und erziehend) Personen halten.       Alle in der Schule lehrenden und erziehenden Personen Externe Fortbildung: Siegfried Schötzel Pädagogisches Trainingszentrum Aachen 1 Ganztag (2016) 1 Halbtag (2017)         Regelwerk einheitlich (Vormittag und Nachmittag) Diskussionen entfallen, Leichter Einstieg für neue Kolleginnen   – 1. Eva-luation mit Hilfe des Moderators – laufend in den Kon-ferenzen – je nach Bedarfslage
2.  Kognitive Aktivierung/ Unterrichts-entwicklung Integrativer Deutsch-unterricht   -Vom Schreiben zum Recht-schreiben – Schreibzeit – Leistungs-festellung   -Verbesserung des Deutsch-unterrichts als Resultat aus  VERA -Individuelle Förderung im Deutschunter-richt   Alle Deutsch-lehre-rinnen   Fobi durch KT Frau Bors   1 Ganztag im September 2018 2 Halbtage im Januar und Mai 2019     1 Ganztag im September 2018 2 Halbtage im Januar und Mai 2019     Laufend in Konferenzen   Konzept nach ca. 1 Jahr
Individuelle  Fortbildungen  
Fortbildungsanlass FoBi-Bedarf? Fortbildungs-ziele? Personen durchgeführte Fobimaß- nahme / Veranstaltung? Fortbildner? Zeitraum/ Stunden- umfang Transfer : Nutzung/ Kommunika- tion im Kollegium   Evaluation der Fortbildung?
1. Sonderpädagogische Sockelqualifikation   Kompetenz-erweiterung im Hinblick auf Lernen in inklusiven Lerngruppen   2x 1 Kollegin   Bezirksregierung   1 x wöchentlich über ein halbes Schuljahr   -Input und Unterstützung der Kolle-ginnen in der täglichen Arbeit – Daraus ist die Fortbildungs-reihe zur Pädagogischen Geschlossen-heit entstanden   extern erfolgt
2. Musikfortbildung   Musikunter-richt für fachfremd un-terrichtende Lehrerinnen   2x eine Kollegin   Bezirksregierung   Jeweils ein Halbjahr in 2015 und 2016   Vorstellung gut umsetzbarer Inhalte in den Konferenzen Entwicklung eines Schulliedes   Erste Fobi 2015 sehr gut – Feedback der Teilnehmer   Zweite Fobi 2016 durchschnittlich – Feedback der Teilnehmer
3.  AkSchaU Mathematik   Schülerakti-vierung und herausfor-dernde Aufgaben im Mathematik- unterricht   Mathematik-lehrerinnen       Durch Schulamt organisiert: Frau  Stobbe   Pro Schuljahr 2 x 4 Std. (fortlaufend)   Jede Schule hat eine Materialkiste erstellt mit herausfor-dernden Aufgaben/ Vorstellung der Kisten in den Konferenzen   In Kon-ferenzen, meist im Zusammen-hang mit der Vorstellung der neuen Kisten
2. Begabtenförderung (Arbeitskreis)   Individuelle Förderung der besonders begabten Kinder   Koordinator für Begabtenför-derung       Durch Schulamt organisiert   Ca. 2 x pro Jahr fortlaufend   Input und Sensibili-sierung Vorstellung in der folgenden Konferenz    
4. Orientierungseminar für an Schulleitung interessierte Personen     Kompetenz-erweiterung in der Schulleitung   Eine Kollegin         Bezirksregierung   4 x Doppeltäger im Schuljahr 2018/19   Grundlage für eine mögliche Konrektorenstelle/ Zustimmung des Lehrerrates gegeben   erfolgt nach Abschluss
5. Lehrergesundheit – Eine Aufgabe (nur) von Schulleitung?   Belastung des Kollegiums überprüfen und wenn möglich reduzieren   Faktoren für Salutogenese kennenlernen   Schulleiterin   BAD   3 x Ganztag 1x  Zweitäger   Stressredu-zierung   Möglichkeiten der Gesundwer-dung weitergeben   Kommunikation nach Beendung in Konferenz/ laufend durch kleine Übungen   erfolgt nach Abschluss
6. Medienentwicklungs-planung   Hilfestellung bei der Erstellung des Medienkonzep-tes   Medienkoor-dinator   Schulamt   4 Veranstal-tungen im Schulj. 2018/19   Kollegium wird befähigt ein Medienkonzept zu erstellen   Ca.1 Jahr nach Fertigstellung des Konzeptes
             

3.8. Fortbildungsplanung im Schuljahr 2019/20 und 2020/21

Systemische Fortbildungen      
Entwicklungsziele im Rahmen der Schulprogramm-arbeit Entwicklungsmaßnahmen zur Realisierung der Ziele? Fortbildungsbedarf? Fortbildungsziele? Zielgruppe? geplante Fobi-Maß -nahme / Veranstaltung? Fortbildner? Zeitraum/ Stunden- umfang  
1.Schulentwicklungs-planung   Analyse durch die QA Ist-Stand-Ermittlung Begleitung bei mehreren Entwicklungsschritten Alle Fobi durch KT/ Beratung durch Schulaufsicht Schuljahr 2019/20  
2. Unterrichts-entwicklung: Feedback-Kultur Analyse durch QA Entwickeln sich nach der QA Alle Fobi durch QA/externe Fortbildner Beginn Mai 2020 bis Ende Schj 2020/2021    
3. Aktualisierung des Medienkonzeptes Überprüfung unseres Konzeptes mit den Vorgaben des Landes Medienbeauftragte wurde von Schulaufsicht fortgebildet Alle Multiplikatoren-fortbildung durch Medienbeauf-tragtem Bis Ende 2020  
4. Erstellung eines inklusiven Schulprogrammes Überprüfung unseres Schulprogrammes auf Inklusion   Erstellung eines inklusiven Schulprogrammes Alle Förderschul-lehrkraft   Unterstützung durch KT 2020/21 bis 2021/22  
Individuelle Fortbildungen  
Fortbildungs-anlass? Fortbildungs-bedarf? Fortbildungs-ziele? Personen? geplante Fobi-Maßnahme / Veranstaltung? Fortbildner? Zeitraum/ Stunden- umfang Transfer : Nutzung/ Kommunikation der Ergebnisse im Kollegium
  1. Auffrischung der Rettungsfähigkeit       Unterrichts-erlaubnis Schwimmen muss gewährleistet bleiben     Schwimmleh-rerinnen und –lehrer     Teilnahme an der Fobi-Veranstaltungen der DLRG     Bis Ende Schj. 2019/20     Schwimmunterricht kann erteilt werden.
2. Ausbildung zum Ersthelfer     An der Schule müssen mindestens 20 % der Tätigen eine gültige Ersthelferaus-bildung haben   Möglichst viele Lehrerinnen und Lehrer   Fobi zum Ersthelfer DRK   2019/2020   Rechtliche Grundlagen werden erfüllt
3. AKschaU Musik   Keine ausgebildete MusikleherIn   interessierte Kollegin   Veranstaltungen vom Schulamt   2019/2020   Feedback in Lehrerkonferenz
3. Elterngespräche führen   Verbesserung der Kommunikation mit Eltern   interessierte Kolleginnen   evt. Fobi VBE   2019/2020   Feedback in Lehrerkonferenz

3.9. Anlagen

Anlage 1

  Abfrage der Fortbildungsbedarfe für das Schuljahr 2019/2020
  Name: ____________________________
  Bedarfsebene:
Schule Lehrerinnen/Lehrer
Unter Berücksichtigung unsere Schulentwicklungsvorhaben (Arbeiten in multiprofessionellen Teams; systematische Evaluation, Feedbachk) halte ich folgende Inhalte für eine schulinterne Fortbildung für relevant: Für meine persönliche berufliche Weiterentwicklung halte ich folgende Fortbildungsthemen für relevant:
1.       1.
2.       2.
3.       3.

Anlage 2

Evaluation der Fortbildung: _________________________________________ am: _________________ Referent(in): ________________________________
  1 stimme voll zu                                            3 stimme eher nicht zu 2 stimme eher zu                                          4 stimme nicht zu  
    1 2 3 4
  Das Thema der Fortbildung war wichtig für die Schulentwicklung.        
  Die Ziele der Fortbildung waren mir klar.        
  Ich konnte mich mit Wünschen und Vorstellungen an der Planung der Fortbildung beteiligen.        
  Die Fortbildung orientierte sich an unserer schulischen Situation.        
  Die gewählten Methoden waren abwechslungsreich und flexibel.        
  Während der Fortbildung bestand ausreichend Möglichkeit zum praktischen Arbeiten.        
  Die Inhalte der Fortbildung lassen sich gut auf den Unterrichtsalltag übertragen.        
  Die Fortbildung hatte klare Ergebnisse.        
  Es wurden konkrete Vereinbarungen für die Weiterarbeit getroffen.        
  Es wurde geklärt, wie und wann die Umsetzung der Ergebnisse geprüft werden soll.        

4.  Evaluation

Damit sich unsere pädagogische Arbeit kontinuierlich verbessert, werden an unserer Schule regelmäßige Überprüfungen und Evaluationen vorgenommen.

In den letzten Jahren haben neben dem Schulprogramm, das ständig überarbeitet wird, folgende Evaluationen stattgefunden:

  • Das Waldkonzept wurde nach einem Jahr auf seine Praktikabilität und seine Wirksamkeit hin überprüft. Folgende Veränderungen wurden danach ins Konzept aufgenommen:
  • Die Lehrerinnen besprechen mit den SuS regelmäßig die Sinnhaftigkeit der Benjeshecke (Totholzhecke) und hängen hierzu ein Informationsplakat in ihren Klassen auf.
  • Ebenfalls werden in den Klassen die Verhaltensregeln für den Besuch im Wald aufgehängt.
  • Das Langzeitprojekt „Ein Baum im Jahreszyklus“ wird der Klasse 2 auf Klasse 3 verlegt, da nicht alle SuS im 2. Schuljahr die notwendigen Kompetenzen wie z.B. Präsentieren und Recherchieren beherrschen.
  • Es wird beabsichtigt, bereits in den Klassen 1 und 2 eine Wald-AG einzurichten.
  • Der Leitspruch unserer Schule soll für alle deutlich im Schulgebäude zu sehen sein. Die Stadtverwaltung muss dafür involviert werden.
  • Die Liste der Kooperationspartner wurde aktualisiert.
  • Das Konzept zur „Pädagogischen Geschlossenheit“ wurde mehrmals evaluiert.
  • Die erste Evaluation wurde durch den externen Moderator gestaltet. Ziel war die Überprüfung der Durchführbarkeit des  installierten Regelwerks bei Unterrichtsstörungen. Des Weiteren wurde der Nutzen dieses Regelwerks für das Kollegium reflektiert.

Fazit: Das Phasenmodell funktioniert gut. Es gibt dem Kollegium Sicherheit im Handeln. Die Abfolge ist klar strukturiert, und jeder kann in Stresssituationen auf eine Verfahrensabfolge zurückgreifen. Für die SuS gibt diese Vorgehensweise Klarheit und Struktur.

  • Die weiteren Evaluationen fanden in Konferenzen statt. Dabei wurde das Regelwerk für den täglichen Umgang stetig erweitert und auch verändert und führte zu der jetzt gültigen Fassung.
  • Die VERA-Ergebnisse werden jedes Jahr zur Evaluation des Unterrichts herangezogen. In den vergangenen drei Jahren war eine Verschlechterung im Bereich Lesen zu verzeichnen. Da sich diese nicht nur einmalig zeigte, sondern in mehreren Jahren in Folge zu erkennen war, setzten wir folgende Schritte zur Verbesserung um:
  • Das Lesekonzept wurde überarbeitet.
  • Für den Bereich LRS wurde das Programm Intra-Act für jede Klasse angeschafft.
  • Der Deutschunterricht wurde überarbeitet. Wir arbeiten nun mit der Schreibzeit und einem neuen Lehrwerk.