Liebe Eltern,
nachfolgend finden Sie den Urlaubsantrag zum Download vor. Wir weisen Sie auf die geltende Gesetzeslage hin, welche Sie hier nachlesen können:
Beurlaubung vom Unterricht – § 43 Absatz 4 Satz 1 Schulgesetz NRW
Schüler*innen können aus wichtigem Grund vom Unterricht beurlaubt werden. Wird der Antrag auf Beurlaubung durch Schulleitung oder Klassenlehrerin genehmigt, müssen versäumte Unterrichtsinhalte selbständig nachgearbeitet werden.
Jede Klassenlehrerin kann bis zu einem Tag Kinder in nachweisbaren Situationen (z.B. Hochzeit, runde Geburtstage, Trauerfälle) beurlauben, jedoch nicht, wenn diese Tage in Zusammenhang mit den Ferien oder beweglichen Ferientagen stehen. Die Eltern müssen dazu einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser kann handschriftlich genehmigt oder abgelehnt werden. Eine Kopie des Antrags mit der Stellungnahme wird in die Akte des Kindes geheftet.
Einen Beurlaubungsantrag über zwei oder mehr Tage (z.B. Kurmaßnahme) kann nur die Schulleitung genehmigen.
Dieser Beurlaubungsantrag ist frühzeitig schriftlich (mindestens eine Woche vorher) über den*die Klassenlehrer*in an die Schulleitung zu stellen und ausführlich zu begründen.
Der unten angehängte Beurlaubungsantrag sollte dafür verwendet werden.
Längerfristige Beurlaubungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde.
Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien dürfen Schüler*innen nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen: