Liebe Eltern,
nachfolgend finden Sie den Urlaubsantrag zum Download vor. Wir weisen Sie auf die geltende Gesetzeslage hin, welche Sie hier nachlesen können:
https://www.schulministerium.nrw/kann-mein-kind-unmittelbar-vor-oder-nach-den-ferien-vom-unterricht-befreit-werden
Die Genehmigung der Beurlaubung erfolgt ausschließlich durch die Schulleitung.